22.419 · Parlamentarische Initiative · 2022-03-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bürgerrechtsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Die anderen Voraussetzungen bleiben erhalten.
Begründung
Mit der Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes 2018 wurden die Voraussetzungen zur Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs erhöht. Namentlich müssen Antragssteller*innen über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Sind Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern in der Schweiz, so haben sie den gleichen Aufenthaltsstatus.
Kinder, die einige Jahre in der Schweiz gelebt haben, sind meistens gut integriert. Dies wird im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt, indem die Frist für die Einreichung eines Gesuchs bei Kindern verkürzt ist. Viele stehen aber vor dem Hindernis, dass ihre Eltern und auch sie nicht über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen. Aus welchen Gründen auch immer die Eltern diese nicht erhalten haben, die Kinder werden dadurch gegenüber anderen Kindern benachteiligt.
Um die Startchancen Jugendlicher bei der Suche einer Lehrstelle, ins Berufsleben und ins gesellschaftliche Leben allgemein zu verbessern, sollte bei Minderjährigen die Einbürgerung nicht von einer Niederlassungsgenehmigung abhängig gemacht werden, sofern sie alle anderen Bedingungen erfüllen.