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22.4256 · Motion · 2022-10-13

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2023 eine Vorlage zur Tilgung oder Übernahme der Schuld der IV bei der AHV durch den Bund vorzulegen.

Begründung

Die Invalidenversicherung weist seit Jahren gegenüber der AHV eine Darlehensschuld von 10,5 Mia. Franken auf. Seit dem Ende der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer erfolgte keine Darlehensrückzahlung mehr.

Die Finanzierung der IV-Schuld liegt nicht in der Verantwortung der AHV. Sie wurde politisch definiert.

Politisch steht der Bund in der Pflicht, das Problem zu lösen. Die Modalitäten sind im Prozess zu klären.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld, das von vielen Unsicherheiten geprägt ist, muss sich die IV grossen Herausforderungen stellen. Dafür braucht die IV finanziellen Handlungsspielraum, die nicht durch den Druck einer Schuldentilgung eingeschränkt werden sollten. Zudem verursachen die Schulden der IV je nach Börsengang hohe Opportunitätskosten für die AHV. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht zu optimieren. Der Bundesrat möchte deshalb das Anliegen der Motion annehmen und Optionen (strukturelle respektive einnahmenseitige Massnahmen) unterbreiten, um die Planungssicherheit und den Handlungsspielraum der IV und der AHV zu verbessern. Der Zeitraum wie auch die Modalitäten müssen unter Berücksichtigung des Berichts des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 in Erfüllung des Postulats 19.4077 de Courten definiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.