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22.4257 · Motion · 2022-10-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung im Rahmen der Vorlage 18.078 zum Programm Strategische Entwicklung der Bahninfrastruktur - Ausbauschritt 2035 (STEP 2035) wird der Bundesrat beauftragt, bis 2026 die Massnahmen vorzuschlagen, um spätestens bis zum Ende des Jahrzehnts mit der Umsetzung von neuen Bahnstrecken zur Verkürzung der Reisezeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Winterthur und St. Gallen zu beginnen.

Begründung

Das Vorhaben, die Reisezeit zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen St. Gallen und Zürich auf unter eine Stunde zu verkürzen, erfährt bereits seit dem Projekt Bahn 2000 aus dem Jahr 1987 die ungebrochene Unterstützung der eidgenössischen Räte und des Volkes. Ziel sind stabile Netzfahrpläne, Fahrten ohne Umsteigen und somit die Erhöhung der Attraktivität der Bahn. Der Zeithorizont für die Erreichung dieses quantitativen und qualitativen Ziels wurde jedoch regelmässig verschoben. Die jüngste Ankündigung des Verzichts auf die Wankkompensationstechnologie (WaKo) ist ein weiterer Beleg dafür.

Dieser Verzicht gefährdet das strukturelle Grundprinzip der Angebotskonzepte 2025 und 2035, die von den eidgenössischen Räten 2015 (STEP 2025) und 2019 (STEP 2035) angenommen wurden. Da die geplanten Reisezeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen St. Gallen und Zürich nicht erreicht werden können, verschlechtern sich die Anschlussmöglichkeiten in Lausanne und St. Gallen, was erhebliche Auswirkungen auf die West- und die Ostschweiz hat.

Die regelmässigen Verschiebungen seit 1987 haben eine weitere Auswirkung auf diese beiden Strecken. Durch die Fokussierung auf den Bau neuer Strecken wurden seit mehr als 40 Jahren keine nennenswerten Investitionen in die bestehenden Strecken getätigt. An einigen Orten wurden im Rahmen von Sanierungsarbeiten Kurvenverläufe korrigiert und Langsamfahrstellen beseitigt, anderswo ist die ursprüngliche Streckengeometrie unverändert geblieben. Wenig überraschend ist die Reisegeschwindigkeit der Intercity-Züge dort deutlich niedriger als im restlichen Fernverkehrsnetz. Die Verbindung Genf-St. Gallen ist allerdings das Rückgrat der nationalen Ost-West-Verbindung und der Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat wird daher beauftragt, rasch eine dauerhafte Lösung vorzuschlagen, wie schnellstmöglich neue Bahnstrecken realisiert werden können, um eine gewisse Kohärenz im Fernverkehrsnetz sicherzustellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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