22.4284 · Interpellation · 2022-11-28
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen des Verfahrens zur Nachzahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei Kurzarbeit während der Covid-19-Pandemie haben sich verschiedene Arbeitgeber gewundert, dass sie offizielle Unterlagen mit Angaben auf Englisch erhalten.
Beabsichtigt der Bund, eine fünfte Landessprache einzuführen, oder handelt es sich um einen Irrtum?
Zudem hatte unser Rat bereits die Gelegenheit, sich mit den mangelnden Kapazitäten für die Übersetzung ins Französische und Italienische innerhalb der Bundesverwaltung zu befassen. Dieser Mangel hat zur Folge, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeitsdokumente auf Deutsch verfasst ist, was den Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern der lateinischen Sprachen in Arbeitsgruppen nicht erleichtert. De facto wird so eine angemessene Vertretung aller Sprachgemeinschaften in den Kommissionen und internen Gruppen verunmöglicht.
Was gedenkt der Bund zu tun, um wieder ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Sprachen herzustellen und zu verhindern, dass nur noch auf Deutsch gearbeitet wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Der "Brief an Betriebe", der auf der Seite Nachzahlung (arbeit.swiss) zu finden ist, wurde auf Deutsch, Französisch und Italienisch versendet. Die offizielle Information über die Nachzahlung der Kurzarbeitsentschädigungen erfolgte ebenfalls ausschliesslich in den genannten drei Landessprachen. Das SECO erläuterte den Inhalt des Briefes aber zusätzlich auf Englisch, weil vereinzelt internationale Unternehmen angefragt hatten, ob sie die im Brief enthaltenen Informationen zum besseren Verständnis auf Englisch erhalten könnten (Art. 6 Abs. 5 des Sprachengesetzes, SpG; SR 441.1).
Die Bundesverwaltung übersetzt weiterhin nur Texte von besonderer Tragweite oder internationalem Interesse ins Englische, z. B. Rechtsakte mit Referenzcharakter (Art. 14 Abs. 1 der Sprachdiensteverordnung, SpDV; SR 172.081), Texte, die für die Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz von Bedeutung sind (z.B. den Bericht SECO zur Subventionsprüfung der Exportförderung und Standortpromotion), die aus politischer Sicht von internationaler Relevanz sind (z.B. die Broschüre EDA/VBS zur Neutralität) und Texte, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind (z. B. Informationen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie).
Der Bundesrat hat mit der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) und der SpDV die Übersetzungsdienste gestärkt, um den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Minderheitensprachen den Gebrauch ihrer eigenen Amtssprache zu ermöglichen. Er ist bestrebt sicherzustellen, dass die Sprachdienste der Bundesverwaltung über genügend eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine moderne Arbeitsplatzinfrastruktur und genügend finanzielle Ressourcen verfügen, um die Übersetzungsaufträge erfüllen zu können.
Antwort des Bundesrates.