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22.4295 · Interpellation · 2022-11-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Räte haben in seltener Übereinstimmung - und auch mit Zustimmung des Bundesrates - Vorstösse überwiesen, die allesamt die Bereinigung der bestehenden Unterfinanzierung in der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin verlangen. Insbesondere haben die Räte die Motion der SGK-S 19.3957 "Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen" überwiesen.

Passiert ist in der Zwischenzeit allerdings nicht viel. Das Thema droht in den "grossen Tarifreform-Bestrebungen" unter zu gehen. Dies darf nicht sein. Der Bund weist auf die Verantwortung der Tarifpartner hin, diese (zumindest Teile davon) beklagen die bundesrätliche Rückweisung des TARDOC. Auch wenn einige Zeichen in die richtige Richtung deuten (gemeinsame Tariforganisation, Präzisierung der Bedingungen seitens Bundesrat mit seinem Entscheid vom 3. Juni 2022, Annäherung zwischen Curafutura und Santésuisse), kann es nicht sein, dass im besten Fall erst per 2025 die Tariffrage gelöst ist. Das Bundesamt für Gesundheit hätte die Mittel, den Prozess zu beschleunigen. Der Bundesrat muss auch handeln, denn der Auftrag des Parlaments ist klar. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Der Bundesrat hat in seiner Rückweisung des TARDOC (Entscheid vom 3. Juni 2022) verschiedene Bedingungen für einen neuen Tarif definiert. Wieso hat er dabei nicht das auch für ihn unbestrittene Problem der Unterfinanzierung der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin abgekoppelt und direkt einer Lösung zugeführt?

2. Zu recht weist der Bundesrat darauf hin, dass das Problem ohne Gesetzesanpassung gelöst werden kann. Mit andern Worten kann es schnell und ohne langwierigen Gesetzgebungsprozess gehen. Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates nun konkret aus? Teilt er die Auffassung, dass die Entscheidgrundlagen im Prinzip vorhanden sind und ein Aussetzen eines Entscheids mit dem Verweis auf die Tarifpartner in keiner Art und Weise sachgerecht ist?

3. Die Vertreter der Kinder- und Jugendmedizin haben sich wiederholt klar für den TARDOC mit den darin vorgesehenen Verbesserungen ausgesprochen. Was unternimmt der Bundesrat, um sicher zu stellen, dass diese möglichst rasch zur Anwendung kommen können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Vertreterinnen und Vertretern der Kinderspitäler und -kliniken haben bereits zahlreiche Gespräche stattgefunden. Aufgrund von Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) liegt es im Wesentlichen in der Verantwortung der Tarifpartner, dafür zu sorgen, dass die Tarife die Gesundheitskosten angemessen decken. Der Bundesrat hat laut Gesetz nur eine subsidiäre Kompetenz zur Anpassung einer Einzelleistungstarifstruktur. Sein Eingreifen setzt insbesondere voraus, dass sich die Tarifpartner nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können und dass die Struktur nicht mehr angemessen ist. Damit der Bundesrat eingreifen kann, sind zudem die Kosten des betroffenen Bereichs detailliert und transparent auszuweisen, was bei der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin bisher - trotz mehrfacher Aufforderungen anlässlich verschiedener Treffen - nicht geschehen ist.

In seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 zur TARDOC-Version 1.3 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, ihm bis zum 31. Dezember 2023 eine neue Tarifstruktur vorzulegen, die aus ambulanten Pauschalen und einem Einzelleistungstarif bestehen kann. Diese Struktur muss auch den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin angemessen abbilden. Im Sinne der Tarifautonomie hat der Bundesrat somit eine Frist für die Revision von TARDOC gesetzt. Vor deren Ablauf kann er nicht davon ausgehen, dass die Tarifpartner zu keiner einvernehmlichen Lösung gelangt sind. Zudem ist es nicht möglich, dass der Bundesrat nur einen Teil von TARDOC genehmigt, dies insbesondere, weil sich nicht zwei Einzelleistungstarife gleichzeitig anwenden lassen. Sollten die Tarifpartner jedoch kurzfristig eine Lösung für die Kinder- und Jugendmedizin finden, ist der Bundesrat bereit, diese zu prüfen.

3. Der Bundesrat befürwortet ausdrücklich, dass der ambulante Arzttarif TARMED revidiert und so schnell wie möglich durch einen neuen, von den Tarifpartnern vereinbarten Tarif ersetzt wird. Am 3. Juni 2022 entschied er, TARDOC 1.3 nicht zu genehmigen, da die vorgelegte Tarifstruktur die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte. In seinem Schreiben an die Tarifpartner nach diesem Entscheid führte der Bundesrat die Voraussetzungen für die Genehmigung einer neuen Tarifstruktur im ambulanten Bereich detailliert aus. Zudem stehen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG den Tarifpartnern bei Bedarf weiterhin zur Verfügung, um eine rasche Verbesserung von TARDOC zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass die Tarifpartner vor Ende 2023 einen genehmigungsfähigen Tarif einreichen können. Selbst wenn der Bundesrat einen neuen Tarif sehr begrüssen würde, kann er ihn nur genehmigen, wenn die von ihm aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Antwort des Bundesrates.

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