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22.4303 · Interpellation · 2022-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Früherkennung und Überwachung von Infektionskrankheiten sind für den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Epidemien und Pandemien entscheidend. Ohne genaue Kenntnis der epidemiologischen Daten der Nachbarländer ist die Überwachung von Viren in der Schweiz nur begrenzt möglich.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) betreibt das europaweite Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS). Der Schweiz wurde vorübergehend Zugang zu diesem System gewährt, um dem Coronavirus die Stirn zu bieten. Ein dauerhafter Zugang wäre aber für die Schweiz entscheidend, um sich frühzeitig und wirksam vor Infektionskrankheiten schützen zu können.

1. Hat die Schweiz noch Zugang zu den nichtöffentlichen Daten des EWRS?

2. Inwieweit beabsichtigt der Bundesrat, in Zukunft einen dauerhaften Zugang zum EWRS zu erhalten?

3. Was bedeutet der fehlende Zugang zum EWRS für den Umgang mit Epidemien und Pandemien in der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie gewährte die Europäische Kommission der Schweiz auf deren formellen Antrag hin einen provisorischen und begrenzten Ad-hoc-Zugang zu einem Teil des Krisenbewältigungsmechanismus der EU, insbesondere zum Frühwarn- und Reaktionssystem (Early Warning and Response System, EWRS). Die Schweiz verfügt heute noch über einen begrenzten Zugang zu einzelnen Teilen des EWRS. Zurzeit ist offen, wie lange dieser provisorische Zugang gewährt bleibt. Ohne Gesundheitsabkommen bleibt der Zugang auf die Covid-19-Krise beschränkt und ist nur teilweise möglich, da die Schweiz nicht auf andere ergänzende Überwachungssysteme, die vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC) implementiert und betrieben werden, zugreifen kann. Deshalb ist es für die Schweiz von entscheidender Bedeutung, einen normalen, uneingeschränkten Zugang zu erhalten, und zwar nicht nur zum EWRS, sondern auch zum ECDC und zu allen von diesem betriebenen Überwachungsnetzen.

Das EWRS gehört zum EU-Dispositiv zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen, das mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU überarbeitet wurde. Damit Staaten, die nicht Mitglied der EU oder des EWR sind, an diesem Mechanismus teilnehmen können, braucht es grundsätzlich eine bilaterale vertragliche Grundlage mit der Europäischen Union. Diese Grundlage ist für die Schweiz im Entwurf des bilateralen Abkommens zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit von 2018 (nachfolgend "Gesundheitsabkommen") vorgesehen. Das Abkommen konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden (siehe weiter unten, Punkt 2).

2. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie bedeutend das EU-Frühwarnsystem für eine effiziente europäische Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen ist. Die Beteiligung der Schweiz an diesem Mechanismus und am ECDC gehört daher zu den Schwerpunkten im Entwurf des Gesundheitsabkommens mit der EU.

Mit dem Entwurf wird eine Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in drei Bereichen angestrebt:

1) formelle Einbindung der Schweiz in den Mechanismus der EU zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen, der insbesondere das Frühwarnsystem (EWRS) sowie den Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee, HSC) umfasst;

2) Beteiligung der Schweiz am ECDC, das verschiedene Überwachungsnetze betreibt; und

3) Teilnahme der Schweiz am Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich.

Die EU macht die Finalisierung des Gesundheitsabkommens jedoch von der Klärung institutioneller Fragen abhängig. Das Gesundheitsabkommen ist Teil des Paketansatzes, den der Bundesrat im Februar 2022 vorgeschlagen hat.

3. Die Pandemie hat die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und eines einheitlichen und koordinierten Ansatzes für den Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Bedrohungen in Europa gezeigt. Das EWRS ermöglicht in diesem Zusammenhang einen raschen Austausch relevanter Informationen und die Koordination von Massnahmen und Ressourcen auf EU-Ebene. Hat die Schweiz keinen Zugang zu diesem System, fehlt ihr somit die Möglichkeit, rasch auf wichtige Informationen zum Auftreten schwerwiegender grenzüberschreitender Bedrohungen zuzugreifen, was ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Es ist daher wichtig, dass die Schweiz dauerhaft einen uneingeschränkten und institutionalisierten Zugang zum EU-System erhält. Diese Feststellung wird im Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der 2. Phase der Covid-19-Pandemie vom 22. Juni 2022 (S. 34) bestätigt, der aufzeigt, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass die Schweiz in Zukunft in die für das Krisenmanagement relevanten internationalen Netzwerke und Partnerschaften sowie die damit verbundenen Instrumente und Zentren eingebunden ist, wobei namentlich EWRS, ECDC und HSC genannt werden.

Antwort des Bundesrates.

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