22.4305 · Interpellation · 2022-12-01
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In seiner Publikation "Der Wohnungsmarkt auf einen Blick" vom 22. November 2022 schreibt das Bundesamt für Wohnungswesen BWO, dass sich der Trend in Richtung Wohnungsknappheit weiter fortsetzen werde. Dabei weist das BWO einerseits auf das beschleunigte Bevölkerungswachstum und andererseits auf den Rückgang der Neubauproduktion hin. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche angebots- und nachfrageseitigen Treiber sind hauptsächlich für die sich abzeichnende Wohnungsnot verantwortlich?
2. Lässt sich der Umfang der fehlenden Wohnungen beziffern?
3. Welche Folgen erwartet der Bundesrat in Bezug auf die Mieten?
4. Was tut der Bundesrat, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
5. Was ist dabei die Rolle des gemeinnützigen Wohnungsbaus?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Wohnungsnachfrage hängt eng mit der Bevölkerungsentwicklung zusammen; wichtiger ist allerdings die Zunahme der Anzahl der Haushalte, die seit 2019 merklich höher ausfiel als das Bevölkerungswachstum. In den Jahren 2019 bis 2021 entstanden gemäss Bundesamt für Statistik BFS pro Jahr zwischen 49 000 und 56 000 neue Haushalte. Die hauptsächlichen Treiber sind dabei die Zuwanderung und die Haushaltsverkleinerung. Wie Analysen der Raiffeisen Schweiz zeigen, hat sich die Haushaltsverkleinerung in den letzten Jahren zum bedeutendsten Treiber entwickelt. Sie hängt mit demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (steigende Zahl von Trennungen, Patchwork-Haushalte, längerer Verbleib in der Wohnung nach dem Verlust des Partners, Individualisierung etc.) zusammen, die dazu führen, dass die Zahl der Kleinhaushalte zunimmt und die mittlere Haushaltsgrösse sinkt. Diese sank zwischen 2012 und 2021 von 2,26 auf 2,19 Personen. 2021 waren 69,5 Prozent der gut 3,9 Millionen Haushalte Ein- oder Zwei-Personenhaushalte. Während dieser Faktor eine konstante Wohnungsnachfrage in der Grössenordnung von 20 000 bis 25 000 pro Jahr generiert, schwankt der Beitrag der Zuwanderung.
Während die Nettozuwanderung 2022 über 80 000 Personen ausmachen dürfte, lag sie in den fünf vergangenen Jahren bei durchschnittlich 57 300 Personen. Diese Angaben beziehen sich auf die ständige Wohnbevölkerung; die Wohnungsnachfrage von Personen mit einem Flüchtlingsstatus ist noch nicht berücksichtigt. Für die Angebotsseite ist die Wohnungsproduktion massgeblich, die allerdings seit 2018 (53 199 neue Einheiten) rückläufig ist. Gemäss provisorischen Zahlen des BFS wurden 2021 knapp 46 000 Einheiten gebaut. Zwischen 2016 und 2022 sank die Zahl der Baubewilligungen um 24,7 Prozent. Die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zeigt sich auch in der Leerwohnungsziffer. Diese ist von 2020 bis 2022 von 1,72 auf 1,31 Prozent gesunken.
2. In den Jahren 2020 und 2021 bildeten sich knapp 6800 resp. gut 4200 mehr zusätzliche Haushalte als neue Wohnungen gebaut wurden. Das Beratungsunternehmen Wüest Partner veranschlagt den Wohnungsmangel für 2022 aufgrund eines eigenen Modells zum Wohnungsmangel resp. -überfluss mit 6600 Wohnungen und prognostiziert für 2023 einen Mangel von 19 700 Wohnungen. Allein für den Kanton Zürich wird ein Mangel von rund 7500 Wohnungen ausgewiesen.
3. Eine Verknappung des Wohnungsangebots führt u.a. zu steigenden Angebotsmieten. Verschiedene Angebotsmietindizes zeigen seit Anfang 2022 steigende Tendenz. Besonders stark sind die Anstiege in den Grossregionen Zürich und Zentralschweiz.
4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und ist sich bewusst, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot nicht nur die Wirtschaftsentwicklung hemmen, sondern auch zu sozialpolitischen Spannungen führen kann. Abgesehen von der Wohnraumförderung (vgl. Punkt 5) ist die Wohnraumversorgung in erster Linie die Aufgabe der Immobilienwirtschaft. Der Bundesrat ist bereit, in Erfüllung der Postulate 22.4290 und 22.4289 auch weitergehende Massnahmen zu evaluieren.
5. Der gemeinnützige Wohnungsbau spielt eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen, namentlich weil sich gemeinnützige Bauträger an der Kostenmiete orientieren. Für die zwei hauptsächlichen Instrumente der Wohnraumförderung des Bundes - Darlehen aus dem Fonds de roulement und Bürgschaften - haben Bundesrat und Parlament erst kürzlich neue Rahmenkredite gesprochen.
Antwort des Bundesrates.