22.4326 · Postulat · 2022-12-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Nationalrat anerkennt den Holodomor ("Tötung durch Hunger") gegen die Zivilbevölkerung in den 1930er Jahren in der damaligen Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, dem mehrere Millionen Bäuerinnen und Bauern zum Opfer fielen. Damit soll den Opfern gedacht und ein Beitrag zum kollektiven Erinnern geleistet werden. Er (der Nationalrat) beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie diese Haltung den betroffenen Regierungen über die üblichen diplomatischen Kanäle mitgeteilt werden kann.
Begründung
In den Jahren 1932/33 ereignete sich in der Sowjetunion eine der grössten humanitären Katastrophen des 20.Jahrhunderts. Gemäss Schätzungen wurden sechs bis sieben Millionen Menschen Opfer einer Hungersnot, über die damals so gut wie nichts an die Öffentlichkeit drang. In der Sowjetunion wurde die Grosse Hungersnot mit einem Tabu belegt. Der Holodomor begann mit zwei Missernten in den Jahren 1931 und 1932. Trotz des Hungers der Landbevölkerung erhöhten die Parteikader die Abgabenquote der Bauern und requirierten Tonnen Getreide in der Ukraine, welches grössenteils zur Devisenbeschaffung auf dem Weltmarkt verkauft wurde. Nach der Historikerin Anne Applebaum ("Stalins Krieg gegen die Ukraine", 2019) entschied Josef Stalin im Herbst 1932, die Hungerkrise gezielt gegen die Ukraine zu nutzen.
Für die Ukraine ist der Holodomor ein zutiefst traumatisches, grausames und leidvolles Kapitel der eigenen Geschichte. Der Holodomor prägt das nationale Bewusstsein dieses Landes, das sich von der sowjetischen Vergangenheit gelöst hat. Bis heute sind die Verbrechen von Josef Stalin vor 90 Jahren in der Ukraine einer breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt.
Im Jahr 1953 verfasste der polnische Menschenrechtler Raphael Lemkin, der nach dem Zweiten Weltkrieg die UNO-Konvention gegen den Völkermord erarbeitet und den Begriff Genozid definiert hatte, einen Artikel über den Holodomor. Er nennt darin die ukrainische Hungersnot "das klassische Beispiel eines sowjetischen Genozids". Demnach nutzte Stalin den Hunger gezielt, um den Widerstand der ukrainischen Bauern und Bäuerinnen zu brechen.
Es zeigt sich somit, dass im Falle des politischen Verbrechens des Holodomors das Streben der sowjetischen Führung nach Kontrolle und Unterdrückung der Bäuerinnen und Bauern, der Peripherien des sowjetischen Herrschaftsprojektes sowie der ukrainischen Lebensweise, Sprache und Kultur verschmolzen. Betroffen von Hunger und Repressionen war die gesamte Ukraine, nicht nur deren getreideproduzierende Regionen.
Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und damit verbunden dieses Angriffs auf europäische Werte, braucht es die Schaffung einer europäischen und auch schweizerischen Öffentlichkeit für die Thematik des Holodomor, welche erinnert, gedenkt und mahnt. Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2022 den Holodomor in der Ukraine als Völkermord anerkannt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt das Leid und die Opfer auf dem Territorium der heutigen Ukraine infolge des Holodomors 1932/33. Entsprechend hat die Abteilung für Frieden und Menschenrechte des EDA am 26. November 2022 öffentlich auf den Holodomor als absichtlich herbeigeführte Hungerkatastrophe hingewiesen. Mit der Öffnung sowjetischer Archive erhielt die Geschichts- und komparative Genozidforschung um die Jahrtausendwende wichtige Impulse. In der Forschung ist heute weitgehend unbestritten, dass das stalinistische Regime gezielt insbesondere die ukrainische Bauernschaft auszuhungern und zu dezimieren suchte.
Wie in der Antwort auf das Postulat 21.3948 vermerkt, obliegt die rechtliche Bewertung von bestimmten Gräueltaten als "Völkermord" grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Sie obliegt nicht einzelnen Staaten. Die Staatengemeinschaft hat den Begriff "Völkermord" rechtlich erst in der Völkermord-Konvention von 1948 definiert. "Völkermord" erfordert einen spezifischen genozidären Vorsatz, der äusserst schwer zu beurteilen ist und eine hohe Hürde darstellt. Ein solcher Vorsatz muss grundsätzlich in einem unabhängigen und unparteiischen Verfahren nachgewiesen werden. Angesichts dessen ist eine rückwirkende rechtliche Qualifizierung mit Herausforderungen verbunden. Die Fakten sollen durch die unabhängige Forschung eruiert werden. Der Bundesrat begrüsst daher die offene, evidenzbasierte und verantwortungsvolle Debatte über den Holodomor, um das Wissen um die Ursachen, Folgen sowie Opfer und Täter des Holodomors zu fördern.
Im Übrigen ist es nicht Sache des Bundesrates, sich zu einem allfälligen Entscheid des Nationalrates in dieser Sache zu äussern. Sollte der Nationalrat einen entsprechenden Entscheid fällen, würde der Bundesrat diesen über die üblichen Kanäle weiterleiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.