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22.4336 · Motion · 2022-12-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die in der Finanzwelt arbeitenden Personen in der Schweiz im Rahmen ihrer Grund- und/oder Weiterbildung Grundkompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit im Finanzsektor erlangt haben.

Begründung

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3966 von 2019 betrachtet der Bundesrat die Selbstregulierung der Branche als ausreichend, damit der Schweizer Finanzsektor eine wichtige Rolle zum Erreichen des übergeordneten Netto-Null-Ziels in Bezug auf den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2050 spielen kann. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3091 erklärt der Bundesrat: "Verschiedene Institutionen wie das Ausbildungszentrum für Finanzfachleute, Swiss Sustainable Finance oder das Institut Supérieur de Formation Bancaire (ISFB) bieten Weiterbildungen in den Bereichen Nachhaltigkeit oder nachhaltige Finanzanlagen an. Zudem organisieren verschiedene Finanzinstitute interne Weiterbildungskurse zu Sustainable Finance, um neue Marktchancen nutzen zu können".

Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie zeigt hingegen, dass die Banken in Bezug auf nachhaltige Anlagen noch nicht dort sind, wo sie sein wollen und behaupten. Ausserdem wird gezeigt, dass die Qualität der Beratung in 60 Prozent der Fälle für die interessierten Personen nicht ausreichend war, um die Gründe für nachhaltige und klimafreundliche Produkte verständlich zu präsentieren.

Offensichtlich reicht die Selbstregulierung der Branche bezüglich Aus- und Weiterbildung nicht aus. Es scheint, dass ihr das Grundwissen über das Klima trotz des ganzen aufgeführten Angebots fehlt. Generell fehlt es an systemischen Kompetenzen, die für ein gutes Verständnis der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und deren ökologischen und sozialen Sinnes erforderlich sind.

Zusätzlich enthüllt eine zweite Studie, dass 2022 insgesamt 245 Schweizer Unternehmen im Kohlenhandel oder -abbau aktiv sind und dass diese allein 40 Prozent des weltweiten Kohlehandels abdecken und jährlich mehr als 500 Millionen Tonnen Kohle abbauen. Offenbar ist es höchste Zeit, diesen Unternehmen zu helfen, ihr Wissen über Nachhaltigkeit und Klima zu erweitern.

Der Bundesrat wird daher beauftragt, eine mit diesen Unternehmen koordinierte Weiterbildung einzuführen, die sicherstellt, dass Grundkenntnisse zur Klimaerwärmung, aber auch zu anderen Belastungsgrenzen des Planeten sowie zu den sozialen Zielen der nachhaltigen Entwicklung vermittelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Berufsbildungssystem Schweiz ist so ausgelegt, dass es von der Wirtschaft getragen und mitverantwortet wird. Die Organisationen der Arbeitswelt sind für die Definition der Bildungsinhalte zuständig. Alle beruflichen Grundbildungen und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig auf wirtschaftliche, technologische und ökologische Entwicklungen hin überprüft und angepasst.

So hat beispielsweise die Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, welcher auch die Schweizerische Bankiervereinigung angeschlossen ist, kürzlich den Bildungsplan für Kauffrauen und Kaufmänner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis revidiert. Der Bildungsplan hält für die Ausbildung ab Lehrbeginn 2023 unter anderem fest, dass die Lernenden gesellschaftliche, politische, rechtliche und kulturelle Aspekte situationsgerecht in ihrem kaufmännischen Handeln miteinbeziehen, zum Wachstum der Wirtschaft beitragen und dabei auch Aspekte der Ökologie und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

In Ergänzung zum berufskundlichen Unterricht werden in allen beruflichen Grundbildungen im allgemeinbildenden Unterricht grundlegende Kompetenzen vermittelt, beispielsweise zu den Aspekten Ökologie und Wirtschaft. Die Lernenden analysieren dabei unter anderem ihr eigenes Verhalten, beurteilen im persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld Eingriffe in die Natur und lernen, ökologische Lösungsansätze zu formulieren.

Seit Anfang 2021 stellt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation allen Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung die "Orientierungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung" zur Verfügung. Trägerschaften können damit eruieren, wie ihr Beruf in den Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zur nachhaltigen Entwicklung beitragen kann. In der Berufsentwicklung bleibt es jedoch stets in der Verantwortung der Berufsverbände und Branchenorganisationen, die entsprechenden Bildungsinhalte zu definieren.

Das Bundesamt für Umwelt unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Verband Swiss Sustainable Finance und der Schweizerischen Bankiervereinigung auf verschiedenen Bildungsstufen Massnahmen zur Förderung von Kompetenzen in Sustainable Finance. Dies gemäss den Empfehlungen der Studie "Nachhaltigkeit in der Aus- und Weiterbildung im Finanzbereich in der Schweiz".

Weiterbildungen sind grundsätzlich nicht staatlich reguliert. Das Angebot an berufsorientierter Weiterbildung in der Schweiz ist riesig. Besteht ein Bedürfnis auf dem Arbeitsmarkt, können neue Angebote rasch installiert werden. Verschiedene Institutionen wie das Ausbildungszentrum für Finanzfachleute oder das Institut Supérieur de Formation Bancaire bieten auch Weiterbildungen in den Bereichen Nachhaltigkeit oder nachhaltige Finanzanlagen an. Zudem organisieren mehrere Finanzinstitute entsprechende interne Weiterbildungskurse.

Hochschulen sind autonom in der Gestaltung ihrer Bildungsangebote; auch sie tragen dem Bedürfnis nach vertieften Kenntnissen in Nachhaltigkeit bei der Konzeption ihrer Studiengänge Rechnung.

Das Schweizer Bildungssystem bietet umfassende Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung. Die entsprechenden Bildungsgefässe werden laufend bottom-up weiterentwickelt. Nach Ansicht des Bundesrats bewährt sich dieser Ansatz auch in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen in der Finanzbranche.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.