22.434 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-09
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Artikel 119 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung sei dahingehend zu ergänzen, dass in der Antwort des Bundesrates die geschätzten (internen und externen) Folgekosten, welche die Annahme des betreffenden Vorstosses auslösen würde, standardmässig ausgewiesen werden.
Begründung
Nicht nur die staatliche Regulierungsdichte, sondern auch die zunehmende Zahl parlamentarischer Vorstösse nimmt beängstigende Formen an. Während in den Achtzigerjahren noch rund 680 Vorstösse pro Jahr eingereicht wurden, sind es heute bald 2000 Vorstösse pro Jahr.
Diese Vorstösse lösen Kosten aus: Direkte Kosten für die Bearbeitung durch die zuständigen Verwaltungsinstanzen, aber auch Folgekosten wie z.B. die Erarbeitung einer Studie bei der Annahme eines Postulats oder gesetzgeberische Massnahmen, welche für die Umsetzung oftmals erheblichen Mehraufwand in der Bundesverwaltung oder auch in den Kantonen generieren. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage 04.1029 (Slongo Marianne) ausgeführt hat, führen Anfragen und Interpellationen kaum zu Folgekosten - im Gegenteil zu Motionen, Postulaten oder auch parlamentarischen Initiativen. Während bezüglich der direkten Bearbeitungskosten Schätzungen vorliegen (6120 Franken pro Vorstoss), weiss die Öffentlichkeit nicht, welche Folgekosten ein parlamentarischer Vorstoss auslöst.
Die Regulierungskosten waren in den vergangenen Jahren immer wieder ein wichtiges Thema. Der Bund hat mittlerweile Richtlinien für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes erlassen, um die Kostenfolgen zusätzlicher Regulierung für die Wirtschaft abschätzen und angeben zu können. Dies soll künftig auch bei der Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse erfolgen. Der Bund soll angeben, wie hoch er die Folgekosten einschätzt, falls der entsprechende parlamentarische Vorstoss überwiesen werden sollte.
Die Einschätzung der anfallenden Kosten ist für jedes KMU eine Selbstverständlichkeit - anders können keine Offerten erstellt werden. Auch der Bund sollte entsprechende Kosteneinschätzungen vornehmen; dies unterstützt eine seriöse Finanzplanung.