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22.435 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-09

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 119 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung sei dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten der Beantwortung und die Zeit für die Bearbeitung eines Vorstosses standardmässig in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen werden.

Begründung

Die staatliche Regulierungsdichte und die zunehmende Zahl parlamentarischer Vorstösse nehmen beängstigende Formen an. Zwischen 1974 und 1997 reichten die Parlamentarier rund 9500 Vorstösse ein (rund 680 pro Jahr). In der Legislatur von 2003-2007 stieg dieser Wert auf 4000 Vorstösse, also rund 1000 pro Jahr. In den vergangenen 15 Jahren hat sich dieser Wert verdoppelt: 2020 wurden 1936 Vorstösse eingereicht, 2021 waren es 1897 Vorstösse. Darin nicht eingerechnet sind die jeweils rund 1200 Fragen in der nationalrätlichen Fragestunde, welche von der Verwaltung ebenfalls bearbeitet werden müssen.

Vorstösse lösen immer Kosten aus: Direkte Kosten für die Bearbeitung durch die zuständigen Verwaltungsinstanzen, aber auch Folgekosten wie z.B. die Erarbeitung eines Expertenberichts bei der Annahme eines Postulats. Die direkten Kosten für die Bearbeitung eines Vorstosses wurden im Rahmen der Interpellation 07.3176 (Peter Spuhler, Kosten der Regulierungsdichte) errechnet. Während die Kosten für die Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses 1999 noch 4080 Franken betrugen, wurde dieser Betrag 2007 mit bereits 6120 Franken veranschlagt. Er dürfte weiter gestiegen sein.

Dass sich Bundesrat und Verwaltung auf den Standpunkt stellen, die genaue Erhebung der Kosten und des zeitlichen Aufwands für die Beantwortung von Fragen oder Vorstössen sei "nicht verhältnismässig" (Frage 18.3969, Ammann Thomas), erstaunt. Auf die Frage 21.7497 von Diana Gutjahr führte der Bundeskanzler einmal mehr an, die Erhebung der Kosten erfordere "aufwendige Abklärungen", welche der Bundesrat als "nicht verhältnismässig" erachte. Faktum ist: Die Erfassung von Zeit und Aufwand für die einzelnen Projekte und Aufträge ist für jeden Gewerbebetrieb und jedes KMU elementar und selbstverständlich. Was für alle Gewerbebetriebe Standard ist, muss auch für den Bund gelten. Die Kosten und Arbeitszeiten sollen künftig ausgewiesen werden. Dies ist darum umso wichtiger, als dass die Bundesverwaltung nicht mit eigenem Kapital, sondern mit Steuergeldern arbeitet.