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22.4352 · Interpellation · 2022-12-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat 2014 das Nationale Konzept seltene Krankheiten verabschiedet. Nach mehrfachen Verzögerungen soll die Umsetzung bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Im Nationalen Konzept wurde erneut die Bedeutsamkeit eines zentral geführten, flächendeckenden, anonymen Patientenregisters festgehalten. Ein solches Register würde es ermöglichen Verläufe von seltenen Krankheiten epidemiologisch zu dokumentieren und damit Behandlungsmethoden zu optimieren. Nur vereinzelte Spitäler arbeiten aktuell mit dem Schweizerischen Register für seltene Krankheiten (SRSK) zusammen.

Je besser und je flächendeckender die Erfassung der Patientendaten zu seltenen Krankheiten ist, desto grösser der Anreiz zur Erforschung und Entwicklung von Medikamenten. Internationale Forschungszusammenarbeit ist daher bitter notwendig. Auf europäischer Ebene wird diese Zusammenarbeit durch die europäischen Referenznetzwerke (ERN) sichergestellt. Die ERN unterstützen die Ärzteschaft und Forschenden beim Austausch von Fachwissen. Es gibt ein EU-Patientenregister. Die Schweiz ist weder Mitglied im ERN, noch hat sie Zugang zum Forschungsprogramm "Horizon Europe". Die Teilnahme am ERN würde die Forschungszusammenarbeit im Bereich seltene Krankheiten verbessern.

Daher bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Kann der Umsetzungsprozess des Nationalen Konzeptes seltene Krankheiten planmässig per Ende 2022 vollständig abgeschlossen werden?

2. Wie plant der Bund den flächendeckenden, nationalen Aufbau des SRSK neben der garantierten finanziellen Zuwendung bis 2024 zusätzlich zu unterstützen?

3.Reichen aktuelle gesetzliche Grundlagen aus, Spitäler zur Erfassung der Patientendaten in einem für Forschende zugänglichen Register zu verpflichten?

4.Strebt der Bundesrat eine Mitgliedschaft der Schweiz im ERN an? Welche Möglichkeiten zur internationalen medizinischen Forschungszusammenarbeit strebt der Bundesrat an, um die hohe Qualität der Patientenversorgung und Wettbewerbsfähigkeit des Medizinal- und Forschungsstandorts Schweiz in Zukunft zu gewährleisten?

Begründung

Seltene Erkrankungen sind häufiger als gemeinhin angenommen. Gemäss BAG-Schätzungen leiden in der Schweiz mehr als 600 000 Patienten, also rund 7 Prozent der Bevölkerung an einer seltenen Krankheit. Die grössten Herausforderungen im Bereich seltene Krankheiten sind teure oder nicht existente Medikamente, der Mangel an krankheitsspezifischem Wissen und der ineffiziente Wissenstransfer zwischen der Forschung und Praxis. Um Forschung und Entwicklung von Medikamenten voranzutreiben, braucht es aufgrund der Seltenheit der Krankheiten eine kritische Patientenzahl. Diese kann aber infolge der Charakteristiken von den Krankheiten oft nicht in einzelnen Spitälern erreicht werden. Daher braucht es ein nationales Register, welches verpflichtend von Spitälern geführt wird.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Umsetzung des Nationalen Konzeptes seltene Krankheiten endete 2019. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begleitet seither noch nicht abschliessend umgesetzte Massnahmen weiter. Zudem wurde der Bundesrat mit der Überweisung der Motion 21.3978 SGK-S "Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten" beauftragt, gesetzliche Grundlagen zur längerfristigen Sicherstellung der Massnahmen des nationalen Konzepts seltene Krankheiten zu erarbeiten. Die entsprechenden Arbeiten sind gestartet.

2. Nach Artikel 24 des Krebsregistrierungsgesetzes (KRG; SR 818.33) kann der Bund Registern, die zum Beispiel Daten über andere bösartige nicht übertragbare Krankheiten als Krebs bearbeiten, im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen gewähren. Darüber hinaus können Finanzhilfen auch Registern gewährt werden, die Daten über seltene bösartige Krankheiten bearbeiten, soweit diese Daten zusätzlich international vergleichbar sind. Der Beitrag für den Betrieb eines Registers beträgt höchstens CHF 250'000 pro Jahr über maximal fünf Jahre und darf 50 Prozent der ausgewiesenen Betriebskosten nicht übersteigen (Art. 31, 34 und 35 Krebsregistrierungsverordnung SR 818.331).

Gestützt auf das Gesuch vom 13. März 2020 des Schweizer Registers für seltene Krankheiten (SRSK) gewährt das BAG dem SRSK eine Finanzhilfe in der Höhe von jährlich CHF 250'000 für die Jahre 2020 - 2024. Über die Finanzhilfe hinaus gibt es keine weiteren Massnahmen des Bundes. Für eine zusätzliche und/oder längerfristige Finanzierung des Betriebs des SRSK können Projektförderungen bei Universitätskliniken beantragt werden. Anträge an lokale und nationale Stiftungen sind ebenfalls möglich.

3. Für die Leistungserbringer stellen die Einträge im SRSK einen Mehraufwand dar, den sie selbst finanzieren müssen. Eine gesetzliche Grundlage, um die Leistungserbringer zur Meldung der Daten an das SRSK zu verpflichten, ähnlich wie diese im KRG besteht, gibt es nicht. Das Melden der Patientendaten an das SRSK basiert auf Freiwilligkeit der Leistungserbringer.

4. Die Grundlagen für die Europäischen Referenznetzwerke (ERN) wurden in der EU durch die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Die Schweiz verfügt hingegen über keine rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der EU im Gesundheitsbereich, was eine Voraussetzung für eine Einbindung in die ERN ist. Deshalb besteht derzeit formell keine Möglichkeit für Schweizer Einrichtungen zur Teilnahme an den ERN. Das BAG hat auf seiner Webseite aber eine Liste über bestehende Mechanismen auf internationaler Ebene aufgeschaltet (abrufbar unter www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Nationales Konzept Seltene Krankheiten Projekte und Massnahmen), die Schweizer Forschende für die Mittelbeschaffung und Vernetzung nutzen können.

Obwohl die Schweiz derzeit nicht mit Horizon Europe assoziiert ist, können sich Forschende und Innovatoren aus der Schweiz an fast einem Drittel der Ausschreibungen beteiligen. Die Teilnahme von Schweizer Forschenden und Innovatoren wird direkt vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation finanziert. Ausschreibungen zu seltenen Krankheiten wurden im Arbeitsprogramm 2021-2022 und im aktuellen Arbeitsprogramm (bis 2024) veröffentlicht. Der Schweizerische Nationalfonds beteiligt sich am European Joint Programme on Rare Diseases (EJPRD) und finanziert damit Projekte zu seltenen Krankheiten. Das EJPRD läuft bis Ende 2023, und die Schweiz plant auch die Teilnahme am Folgeprogramm (Ausschreibung 2023).

Antwort des Bundesrates.