22.4374 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der Bedrohung unserer Energieversorgung können wir nicht darauf verzichten, das ungenutzte Potenzial der erneuerbaren Energien in den Agglomerationen und den überbauten Zonen auszuschöpfen. Geschäfts-, Verwaltungs- und Wohnbauten sind nicht oder nur teilweise mit Solarpanels ausgestattet. Private wie auch Unternehmen, die die erneuerbaren Energien ausbauen wollen, brauchen einen langen Atem, denn dem Ausbau dieser neuen Technologien stehen zahlreiche rechtliche Hürden im Weg.
Die Erzeugung erneuerbarer Energien in Agglomerationen hat zahlreiche Vorteile:
- Der Strom wird produziert, wo er verbraucht wird; der Netzverlust wird dadurch minimiert.
- Das bebaute Gebiet wird entsprechend der raumplanerischen Nutzung festgelegt. Das bedeutet weniger Konflikte mit Interessen des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes und der Landwirtschaft und damit ein Gewinn an Zeit.
- Die bestehende Infrastruktur begünstigt die Installation, den Betrieb und den Rückbau sowie die Einspeisung in das Netz. Der Ausbau ist wirtschaftlich rentabler und günstiger.
- Dank dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der bebauten Zone lassen sich die Klima- und Energieziele erreichen.
- Die Kosten der Stromproduktion werden besser verteilt.
Hinzu kommt, dass Grossanlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien in den Alpen und im Jura in der Bevölkerung oft auf Widerstand stossen und, wenn sie fernab stehen oder schwer erreichbar sind, auch technische Probleme mit sich bringen. Darum sind Anstrengungen zu unternehmen, um in den Agglomerationen die Energieproduktion mit erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Wärme, Biomasse, Erdwärme) rasch voranzutreiben.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Hat der Bundesrat das Potenzial erneuerbarer Energien in Agglomerationen erhoben?
2. Gedenkt der Bundesrat die Kantone stärker zu unterstützen und zu fördern, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Agglomerationen voranzutreiben?
3. Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum?
4. Welche Massnahmen will der Bundesrat treffen, um die rechtlichen Hürden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Agglomerationen bremsen, zu beseitigen? In welchem Zeitraum?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1:
Aktuell gibt es keine eigenständige Analyse zum Potenzial der erneuerbaren Energien innerhalb der Agglomerationen. Für eine entsprechende Potenzialanalyse, die auf den Grundlagen der Energieperspektiven aufbauen würden, wären verschiedene Annahmen zu treffen, da die Potenziale einzelner erneuerbarer Energien nicht zwingend auf Stufe Gemeinde verortet werden können.
Zur Frage 2 und 3:
Der Zubau erneuerbarer Energien wird in der ganzen Schweiz nach gleichen Kriterien gefördert. Dabei werden für jede erneuerbare Energieproduktionsform die technologiespezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Die Perimeter der Agglomerationen, welche auch in grosser Zahl kantonsübergreifend sind, spielen dabei keine Rolle. Der Bundesrat sieht keinen unmittelbaren Bedarf, die Kantone für allfällige agglomerationsspezifische Anliegen über alle erneuerbaren Energien hinweg speziell zu unterstützen. Hingegen prüft der Bund die Möglichkeit, bei der anstehenden Überarbeitung der Agglomerationspolitik des Bundes das grundsätzliche Anliegen der Förderung erneuerbarer Energien aufzunehmen. Im Weiteren fördert EnergieSchweiz verschiedenste Massnahmen von Gemeinden, Gebäudeeignern und Unternehmen, von denen die Agglomerationen profitieren, insbesondere spezifische Massnahmen für die Energieproduktion und Effizienz im Rahmen des Programms für Städte, Gemeinden, Areale und Regionen (https://www.local-energy.swiss/). Schliesslich profitieren die Agglomerationen auch vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.
Zur Frage 4:
Es sind dem Bundesrat keine juristischen Hindernisse bekannt, welche den Zubau bei den erneuerbaren Energien spezifisch in den Agglomerationen bremsen würden.
Antwort des Bundesrates.