22.4384 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 20. Juli 2022 hat die OECD-Arbeitsgruppe, die sich mit der Korruptionsbekämpfung befasst, die Schweiz öffentlich dafür kritisiert, dass sie wichtige Gesetzesreformen nicht an die Hand genommen hat. Die Arbeitsgruppe erwartet von der Schweiz, dass sie konkrete Massnahmen ergreift, um beim Schutz von Whistleblowerinnen und -blowern und bei den strafrechtlichen Massnahmen gegenüber Unternehmen den internationalen Mindeststandard zu erreichen. Für den Fall, dass die Schweiz nicht umgehend tätig wird, sieht die Arbeitsgruppe vor, eine hochrangige Delegation zu schicken.
Die OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung überprüft die Umsetzung der OECD-Antikorruptionskonvention in den Mitgliedstaaten. Beim letzten in der Schweiz durchgeführten Länderexamen wurden 2018 neben positiven Ergebnissen auch Schwächen und Lücken im schweizerischen Dispositiv zur Korruptionsbekämpfung festgestellt. Im Folgebericht aus dem Jahr 2020 kritisierte die Arbeitsgruppe, dass wichtige Empfehlungen nicht umgesetzt worden waren. Die Kritik wurde der EJPD-Vorsteherin schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Insbesondere wurde kritisiert, dass die Höchstbusse, die Unternehmen gestützt auf das Strafrecht auferlegt werden kann - 5 Millionen Franken - nicht wirksam und abschreckend genug sei. Die OECD-Arbeitsgruppe verlangt eine deutliche Erhöhung der Höchstbusse für Unternehmen. Zudem kritisiert sie seit mehreren Jahren, dass es an einem privatrechtlichen Schutz von Whistleblowerinnen und -blowern fehlt. In seiner Antwort auf die Motion Gugger (21.4615) äusserte der Bundesrat die Ansicht, dass es nicht angezeigt sei, das Anliegen, nachdem "die Teilrevision des OR zum "Whistleblowing"-Schutz im Parlament nach mehrjähriger Behandlung im Frühjahr 2020 keine Mehrheit gefunden hat, [...] nach kurzer Zeit erneut gesetzlich regeln zu wollen." Diese Haltung hat zur Folge, dass die Schweiz einen grossen Reputationsschaden erleidet und dass der Druck vonseiten der OECD auf die Schweiz zunimmt, beim Whistleblowing-Schutz Gesetzesänderungen in Gang zu bringen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Massnahmen hat er beschlossen, um die Anforderungen der OECD umzusetzen, und welche Massnahmen gedenkt er bis Ende Dezember 2022 zu treffen, um zu verhindern, dass eine hochrangige Delegation in die Schweiz entsandt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die zwei Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (im Weiteren die Arbeitsgruppe) zur Kenntnis genommen. Er ist sich bewusst, wie wichtig diese Empfehlungen sind und dass die Arbeitsgruppe ihre Umsetzung als notwendig erachtet. Entsprechende Möglichkeiten zur Umsetzung werden derzeit geprüft. Was das Thema des Whistleblowings anbelangt, ist der Bundesrat wie in der Interpellation erwähnt der Ansicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist, dem Parlament eine Gesetzesvorlage dazu zu unterbreiten, nachdem dieses 2020 seinen Vorschlag zur Verankerung des Schutzes von Whistleblowern im Obligationenrecht abgelehnt hat. Die im November 2020 verabschiedete "Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021-2024" enthält aber dennoch eine Massnahme, wonach der Bund von seinen Auftragnehmern (Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen usw.) in Zukunft vertraglich verlangen solle, eine Meldestelle für Whistleblower zu bezeichnen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu schützen.
Was die Anhebung der Bussenobergrenze für Unternehmen betrifft, so prüfen und analysieren die zuständigen Ämter derzeit, wie diese Empfehlung umgesetzt werden könnte. Auch diese Empfehlung ist Gegenstand einer spezifischen Massnahme in der oben erwähnten "Strategie des Bundesrates gegen die Korruption".
Im Anschluss an die Junitagung 2022 der Arbeitsgruppe, an der angekündigt wurde, dass eine hochrangige Delegation nach Bern entsendet werden soll, wenn es bis zur Dezembertagung 2022 keine Fortschritte gibt, wurden folgende Schritte umgesetzt:
- Die Ende 2021 eingesetzte ständige parlamentarische Delegation zur Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der OECD begab sich im Juli 2022 nach Paris und führte mit dem Sekretariat der OECD ein Gespräch über diese zwei Empfehlungen (Schutz für Whistleblower in der Privatwirtschaft, tiefe Bussenobergrenze für Unternehmen). Zum Thema Whistleblowing wurde dabei die Motion 21.4615 Gugger "Compliance-Verstösse straffrei melden" erwähnt. Die Behandlung dieses Geschäfts im National- und Ständerat könnte erneut zu einem parlamentarischen Auftrag zur Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für das Whistleblowing führen.
- Am 8. Dezember 2022 erstattete die Schweiz der Arbeitsgruppe mündlich Bericht über die oben genannten Massnahmen. Der Schweizer Berichterstatter erwähnte dabei auch die parlamentarische Initiative 21.509 Hurni "Für eine Strafbarkeit krimineller Unternehmen", die eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von Artikel 102 des Strafgesetzbuches vorsieht. Die anstehende Debatte darüber sollte die laufenden Überlegungen zu den Bussen beschleunigen.
Anschliessend an den mündlichen Bericht der Schweiz während der Dezembertagung 2022 hat die Arbeitsgruppe beschlossen, ihren Entscheid über mögliche Zusatzmassnahmen (z. B. die Entsendung einer hochrangigen Delegation nach Bern) auf ihre Junitagung 2023 zu verschieben, an der sie einen schriftlichen Bericht der Schweiz zu diesen und weiteren Themen prüfen wird. Die Schweiz hat also bis im Juni 2023 Zeit, konkrete Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen einzuleiten, wenn sie die Entsendung einer hochrangigen Delegation vermeiden will.
Antwort des Bundesrates.