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22.4387 · Interpellation · 2022-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Aktuell sind aussergewöhnlich viele Medikamente in der Schweiz nicht lieferbar. Der Bundesrat hat im Februar 2022 im Zusammenhang mit einem Bericht des BAG bezüglich Arzneimittelversorgungsengpässe einen Massnahmenkatalog zur Überprüfung verabschiedet und eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus den relevanten Akteuren (u.a. auch Industrie und Forschung) zur Überprüfung dieser Massnahmen eingesetzt.

1. Wann sind die konkreten Umsetzungsvorschläge der Arbeitsgruppe zu erwarten?

2. Wie wird sichergestellt, dass die Massnahmen raschestmöglich umgesetzt werden können?

3. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat für nicht lebenswichtige Medikamente vor?

4. Wie will der Bundesrat verhindern, dass Medikamente, speziell solche, die nicht ersetzbar sind, nicht vom Schweizer Markt zurückgezogen werden?

5. Ähnliche Lieferschwierigkeiten sind anscheinend auch in Deutschland festzustellen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die bestehenden Probleme international, z.B. mit unseren Nachbarländern, koordiniert anzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Erarbeitung der Umsetzungsvorschläge bezüglich Arzneimittelversorgungsengpässen erfolgt in zwei Phasen: In einem ersten Schritt sind bis Mitte April 2023 konkrete Umsetzungsvorschläge zu den im Versorgungsbericht als dringlich definierten Massnahmen im Bereich des verbesserten Monitorings von Versorgungsstörungen geplant. In einem zweiten Schritt sollen bis Mitte 2024 konkrete Umsetzungsvorschläge zu allen weiteren im Versorgungsbericht aufgeführten Massnahmen vorliegen.

2. Aktuell werden die im Versorgungsbericht aufgeführten Massnahmen anhand ihrer Wirksamkeit und Umsetzbarkeit geprüft und beurteilt. Die Umsetzung ist abhängig davon, welche Aufgaben aus den konkreten Umsetzungsvorschlägen folgen, wie diese ressourcenmässig umgesetzt werden können und ob sie gesetzgeberische Anpassungen mit sich bringen.

3. Die Versorgung der Schweiz mit Medikamenten, unabhängig davon ob lebenswichtig oder nicht, obliegt primär der Wirtschaft. Der Bund verfügt nur über einen begrenzten Handlungsspielraum. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die medizinische Versorgung zuständig. Dem Bund kommt nur in schweren Mangellagen oder in Zusammenhang mit der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und nur bei lebenswichtigen Medikamenten und Dienstleistungen bzw. bei wichtigen, zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten geeigneten, Heilmitteln eine subsidiäre Versorgungsaufgabe zu.

Gegenstand der aktuell laufenden und vertieften Prüfung ist auch die Frage, welche Wirkstoffe einer erweiterten Meldepflicht unterstellt würden und welche mittels eines pro-aktiven Monitorings in Zukunft zu überwachen wären.

4. Die Ursachen von Marktrückzügen bei Medikamenten sind vielfältig und unterliegen in vielen Fällen ökonomischen Gesetzmässigkeiten. Teil der vertieften Prüfung sind unter anderem Themen wie die Preisgestaltung und das Setzen von möglichen Anreizen, wie lebenswichtige, aber nicht ersetzbare Medikamente durch die Zulassungsinhaber nicht vom Markt zurückgezogen werden.

5. Versorgungsengpässe mit Medikamenten nehmen allgemein weltweit zu. Derzeit überprüfen zahlreiche Staaten nationale oder koordinierte länderübergreifende Massnahmen.

Die Möglichkeiten der Schweiz zur bi- und multilateralen Zusammenarbeit, sowie im Rahmen von Private-Public Partnerships, werden derzeit ebenfalls geprüft.

Antwort des Bundesrates.