22.4393 · Postulat · 2022-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen die vielerorts prekäre Situation im Sexgewerbe auf die sexuelle Gesundheit von Sexarbeitenden und die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) hat.
Insbesondere bitten wir den Bundesrat die folgenden Fragen unter spezifischer Berücksichtigung von u.a. weiblichen, männlichen und trans Sexarbeitenden zu beantworten:
- Wie steht es um die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Sexarbeitenden in den verschiedenen Kantonen?
- Welche niederschwelligen Informations-, Beratungs- und Behandlungsangebote im Bereich der sexuellen Gesundheit für Sexarbeiter*innen werden von den Kantonen angeboten? Gibt es entsprechende zielgruppenspezifischen Angebote flächendeckend in allen Kantonen?
- Sind diese Angebote ausreichend und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet?
- In welchen Kantonen bestehen ein niederschwelliger Zugang zu einer umfassenden medizinisch-sozialen Versorgung (z.B. gynäkologische Sprechstunde oder gratis Test- und Behandlungsmöglichkeiten für Sexarbeitende)?
- Welche Auswirkungen haben physische, psychische und strukturelle Gewalt auf die Gesundheit von Sexarbeitenden?
- Welche Auswirkungen hat der Aufenthaltsstatus von Sexarbeitenden auf deren Gesundheit?
- Wie stellt der Bund sicher, dass die Prävention und Behandlung von HIV und anderen STI und die entsprechenden Empfehlungen in Bezug auf die Zielgruppe der Sexarbeitenden in allen Kantonen umgesetzt wird?
- Mit welchen Massnahmen kann die Situation von Sexarbeitenden verbessert und deren Zugang zu Präventionsangeboten und Gesundheitsversorgung sichergestellt werden?
Begründung
Die Corona-Pandemie und die Corona-Massnahmen haben zu einer Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Sexarbeitenden geführt. Die monatelangen kantonalen Arbeitsverbote führten zu finanziell, gesundheitlich und sozial teils prekären Bedingungen. Fachorganisationen stellen fest, dass sich die Lebenssituation von Sexarbeitenden auch seit Aufhebung der Covid-Massnahmen nicht erheblich verbessert hat. In mehreren Kantonen fehlt es an niederschwelligen Angeboten, die sich an Sexarbeitende richten. Dies alles hat negative Auswirkungen auf die sexuelle Gesundheit der Betroffen und auch auf die Prävention von HIV und anderen STI und die öffentliche Gesundheit.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arbeit im Sexgewerbe überdurchschnittlich häufig mit Gesundheitsrisiken und prekären Lebenskontexten verbunden ist. Er ist überzeugt, dass es zum Schutz der Gesundheit von weiblichen, männlichen und trans Sexarbeitenden spezifische Massnahmen braucht. Wie er jedoch in der Beantwortung der Motion Streiff-Feller 22.3980 "Wirksame Ausstiegsprogramme zur beruflichen und sozialen Neuorientierung für Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen" erklärt hat, sind primär die Kantone dafür zuständig. Mehrere Kantone finanzieren niederschwellige zielgruppenspezifische Fachstellen für Gesundheitsfragen und Soziales sowie aufsuchende Angebote. Für die Identifizierung von Lücken bzw. die Entwicklung von ergänzenden Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von Sexarbeitenden ist eine Erfassung der Gesundheits- und Versorgungssituationen in den Kantonen wichtig. Die Zuständigkeit und die Daten liegen jedoch bei den Kantonen.
Der Bund unterstützt in dem für ihn möglichen Bereich - Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen - verschiedene Aktivitäten, welche den Sexarbeitenden zu Gute kommen. Es ist geplant, dass der Bundesrat bis zum Auslaufen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) per Ende 2023 über ein Folgeprogramm entscheiden wird. Während der Entwicklung des neuen Programms werden unter anderem Massnahmen für die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen im Sexgewerbe geprüft. Dabei werden auch Schnittstellen zu weiteren Themen, die für Sexarbeitende relevant sind - wie zum Beispiel sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie Soziales - und der Zugang zu zielgruppenspezifischen Präventionsangeboten geprüft. Da die Umsetzung dieser Aufgaben mehrheitlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt, wird eine verstärkte Koordination mit den Kantonen geklärt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.