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22.4407 · Postulat · 2022-12-14

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Die nicht mehr zeitgemässe Pflegekinderverordnung (PAVO) gilt es, auf ihre Aktualität, ihre legistische Kohärenz und Effektivität hin zu überprüfen - mit Rücksicht auf die heutigen Bedürfnisse sowie die Anforderungen, die auf dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie dem Schweizer Recht zum Schutz von Kindern beruhen. Der Bundesrat soll die notwendigen Schritte und das Vorgehen für eine Revision der PAVO aufzeigen.

Begründung

Die PAVO ist in die Jahre gekommen. Es braucht eine zeitgemässe, kinderrechtsbasierte Gestaltung der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ausserhalb ihrer Familie. Da die PAVO unterschiedliche Problematiken aufweist, soll sie in ihrer Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen werden. Ziel ist, deren Revisionsbedarf eingehend auszumachen und Lösungsansätze zu skizzieren. Nebst der Logik und des Aufbaus der PAVO muss auch der Zusammenhang zu den relevanten gesetzlichen Grundlagen in Betracht gezogen werden. Auszumachen sind obendrein, welche Fragen auf die Gesetzesstufe gehören.

Der Revisionsbedarf ist offensichtlich und umfassend: Die PAVO basiert aktuell auf einer Angebotslogik. Dies ist in Anbetracht der vielerorts geförderten Durchlässigkeit der ambulanten und stationären Angebote nicht zielführend. Mit einer Anpassung an eine Bedürfnislogik würde der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen. Die Anforderungen an die Abläufe und die Kompetenzregelung der in den Bereichen Bewilligung und Aufsicht müssen auch überprüft und eine schweizweite Harmonisierung muss angestrebt werden. Der Reglementierungsbedarf punkto Einsatz und Rolle von Vertrauenspersonen muss ebenfalls überprüft werden; bei den Platzierungs- und Aufsichtsverfahren werden diese in der Praxis oft nicht eingesetzt. Die Partizipationsrechte des Kindes, seine Meinungsbildung, seine Rechtsposition sind in diesem Rahmen zu berücksichtigen. Rechtsungleichheiten in der Schweiz in Bezug auf die ausserfamiliäre Unterbringung müssen identifiziert werden. Kindesschutz soll in all seinen Facetten flächendeckend gewährleistet sein. Um Handlungsbedarf und Lösungsansätze ausmachen zu können, sind nicht zuletzt die wichtigen und zeitgemässen Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung zu berücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die seit 1978 geltende Pflegekinderverordnung (PAVO; SR 211.222.338) wurde 2012 zuletzt partiell revidiert. Auch für den Bundesrat besteht daher heute in verschiedener Hinsicht unbestrittener Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Fremdplatzierung von Kindern aus Kindesschutzgründen (vgl. dazu den Bericht des Bundesrates "Politik der frühen Kindheit - Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene" vom 3. Februar 2021, S. 53). Gegenstand der verlangten Prüfung des Anpassungs- und Regelungsbedarfs sollen daher die zwischenzeitlichen Veränderungen und Entwicklungen, namentlich die Auswirkungen der im Postulat erwähnten Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) und der KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz) vom 20. November 2020, sein sowie die derzeit noch ausstehenden Ergebnisse des 2019 lancierten Forschungsprojekts "Pflegekinder Next Generation", das gemeinsam von verschiedenen Fachorganisationen und weiteren Projektpartnern mit Beteiligung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführt wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.