22.4410 · Interpellation · 2022-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Telemedizin bietet Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen, raum- und zeitunabhängigen Zugang zu medizinischen Behandlungen. In einem Land, wo 93 Prozent der Haushalte ans Internet angeschlossen sind, kommt dies einem nahezu flächendeckenden Zugang zu medizinischen Dienstleistungen gleich. Trotzdem wird die Telemedizin heute in der Schweiz nicht breit eingesetzt. Das ist bedenklich, denn die Kosten im ambulanten Gesundheitswesen steigen kontinuierlich. Telemedizin ist ein gutes Instrument für einen niederschwelligen Zugang zu medizinischen Behandlungen und um Kosten im Gesundheitsbereich zu sparen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
a. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Telemedizin ein wirksamer Hebel sein kann, um die Qualität und Kosteneffizienz im Gesundheitswesen positiv beeinflussen zu können?
b. Ist er auch der Auffassung, dass Telemedizin der Schweizer Bevölkerung einen niederschwelligen sowie raum- und zeitunabhängigen Zugang zu medizinischen Behandlungen ermöglicht?
c. Ist er sich der Bedeutung der baldigen Genehmigung des TARDOC bewusst als Voraussetzung, dass digitale Dienstleistungen in den ambulanten Einzelleistungskatalog aufgenommen werden können?
d. Ist er auch der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Angebot, Nutzung und Vergütung von telemedizinischen Behandlungen kantonal harmonisiert werden müssten, um die Telemedizin der gesamten Schweizer Bevölkerung zugänglich zu machen?
Begründung
Corona hat die Konsequenzen der mangelnden Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens deutlich offengelegt. Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Gesundheitsbereich jährlich. Das wird für die Schweiz immer mehr zu einem Problem, denn: Ein zentraler Erfolgsfaktor in der Bekämpfung steigender Ausgaben im ambulanten Gesundheitsbereich sind digitalisierte medizinische Dienstleistungen wie die Telemedizin. Letztere ermöglicht der breiten Bevölkerung einen niederschwelligen sowie zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu medizinischer Beratung. Trotzdem kommt die Telemedizin in der Schweiz nicht breit und flächendeckend zum Einsatz. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: Noch nicht gelöst sind die Entschädigungsmodelle, die Abrechnung und die Vergütung im Bereich Telemedizin. So setzt der TARMED-Tarif heute keinen Anreiz für die Nutzung der Telemedizin, da entsprechende Positionen schlichtweg fehlen. Entsprechend wichtig ist, dass in den laufenden TARDOC-Verhandlungen geeignete Vergütungsmodelle definiert und integriert werden, welche die Abgeltung telemedizinischer Gesundheitsdienstleistungen vorsehen und die finanzielle Abgeltung sicherstellen. Bei Ärzte-Praxen stellen die Investitionskosten in die digitale Infrastruktur bei ungenügender tariflicher Abbildung ein Hindernis für die Integration der Telemedizin dar. Ein weiterer Grund sind nicht harmonisierte kantonale Rechtsgrundlagen, welche einen Einsatz erschweren. In vielen Kantonen (z.B. BL, ZH) ist die ausschliessliche telemedizinische Betreuung von Patienten untersagt oder untersteht ausdrücklich einer Bewilligungspflicht.
Stellungnahme des Bundesrates
a. /b. Dem Bundesrat ist eine qualitativ hochstehende und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung der Bevölkerung ein grosses Anliegen. Telemedizinische Leistungen, die dazu beitragen, sind daher zu begrüssen. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgen ambulante Behandlungen grundsätzlich in physischer Anwesenheit der Patientinnen und Patienten durch den Leistungserbringer. OKP-Leistungen können indessen auch fernmündlich erbracht werden, sofern dies wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) ist. Zudem muss auch die Qualität der Leistungserbringung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sichergestellt sein. Die Art der Erbringung der Leistung (vor Ort oder telemedizinisch) hängt primär von der Leistung an sich ab. Der physische Arzt-Patienten-Kontakt lässt sich nur für bestimmte Leistungen durch einen telemedizinischen Kontakt ersetzen. Gewisse Untersuchungen und Behandlungen erfordern zwingend einen physischen Arzt-Patienten Kontakt.
Ein vermehrter Einsatz von Telemedizin kann verhindern, dass Konsultationen von Patienten aufgeschoben werden, da der Zugang niederschwelliger ist. So können gewisse oder höhere Folgekosten vermieden werden. Gleichzeitig kann ein niederschwelliger Zugang aber auch die Nachfrage nach - teilweise unnötigen - medizinischen Leistungen erhöhen und somit zu höheren Kosten führen.
In der OKP steht es den Tarifpartnern im Sinne der Tarifautonomie frei, im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen Tarife für telemedizinische Leistungen vertraglich zu vereinbaren.
c. Im aktuell geltenden OKP-Tarif für ambulante ärztliche Leistungen TARMED gibt es Positionen für telefonische Konsultationen. Somit besteht bereits heute die Möglichkeit, zu Lasten der OKP telemedizinische ärztliche Leistungen abzurechnen. Geräte und Software fliessen in die Kosten für die Bestimmung der Tarife ein und werden im TARMED mit den technischen Leistungen der jeweiligen Tarifposition vergütet. Betreffend Genehmigung von TARDOC hat der Bundesrat die Bedingungen im Juni 2022 präzisiert. Es liegt nun in Verantwortung der Tarifpartner, dass die nächste zur Genehmigung eingereichte Version von TARDOC diese erfüllt und TARDOC genehmigt werden kann.
d. Die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung liegt bei den Kantonen. Der Bund hat bezogen auf die OKP Kompetenzen insbesondere im Bereich der Leistungen. Er kann im Rahmen der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); SR 832.112.31) die Leistungspflicht regulieren. Die Beurteilung von neuen oder umstrittenen Leistungen erfolgt auf Antrag zuhanden der zuständigen Leistungskommissionen. Das BAG hat diesbezüglich ein Faktenblatt zur Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen der OKP publiziert (abrufbar unter www.bag.admin.ch>Versicherungen>Leistungen und Tarife).
Bezüglich des generellen Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien laufen im Rahmen der e-Health-Strategie seit längerer Zeit Koordinationsbestrebungen zwischen Bund und Kantonen.
Antwort des Bundesrates.