22.4424 · Interpellation · 2022-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der jährliche Krankenkassenwechsel im obligatorischen Bereich ist für die Prämienzahlenden aber auch für die Krankenkassen im OKP-Bereich aufwändig - zumal die Leistungen bei allen 50 Krankenkassen gleich sind (sein sollten).
Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass der starke Prämiensprung 2023 zum Anlass dafür genommen werden sollte, nicht nur über die bereits bekannten Kostendämpfungsmassnahmen, sondern auch über eine Reorganisation des "Kassenwesens" im Rahmen der OKP diskutiert werden sollte?
- Was hält der Bundesrat von der Tatsache, dass im letzten Jahr die Verwaltungskosten bei den Versicherern - insbesondere bei grossen Kassen mit vielen Versicherten - zu Lasten den Prämienzahlenden gestiegen sind? Deutet er dies auch als Zeichen für die Dysfunktionalität des Kassenwettbewerbs bzw. eine zunehmend ungesunde Marktkonzentration?
- Würde sich der Bundesrat von der Einrichtung einer öffentlichen Krankenkasse eine Reduktion des Aufsichts- und Regulierungsaufwands versprechen?
- Mit der Einrichtung einer öffentlichen Krankenkasse liesse sich das Vorhaben der einheitlichen Finanzierung (EFAS) regulatorisch und demokratiepolitisch endlich sauber umsetzen, weil dadurch die Steuerungshoheit der öffentlichen Hand gewährleistet bliebe. Teilt der Bundesrat diese Meinung?
- Die Ausgaben im Werbebereich der Krankenkassen ist so hoch wie nie zuvor. Könnte eine Krankenkasse im OKP Bereich diese Ausgaben reduzieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss den Angaben einiger Versicherer ist davon auszugehen, dass auf das Jahr 2023 hin sehr viele Versicherte die Kasse gewechselt haben. In den meisten Fällen dürften die Versicherten zu einer Kasse gewechselt sein, die tiefere Prämien anbietet als ihre bisherige Kasse. Ausserdem ist der jüngste Prämienanstieg auf Faktoren zurückzuführen, die nicht in Verbindung mit der Organisation des Krankenversicherungssystems stehen.
Mehrere Initiativen die eine grundlegende Systemänderung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gefordert hatten, wurden vom Volk und Parlament verworfen. So wurde am 28. September 2014 die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" vom Volk abgelehnt. Zuletzt lehnte das Parlament die Standesinitiative 20.315 "Kantonale, regionale oder interkantonale Krankenversicherung. Allfällige Schaffung im Kompetenzbereich der Kantone" im Frühjahr 2022 ab. Der Bundesrat erachtet daher eine grundlegende Systemveränderung als nicht angezeigt.
2. Im Rahmen der Analyse der Jahres-Rechnung 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgestellt, dass die Verwaltungskosten der Krankenversicherer zugenommen haben. Das BAG hat insgesamt bei 14 Versicherern interveniert und diese zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Auswertungen dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass viele Versicherer hohe Investitionen in die Informationstechnologie getätigt haben. Solche Investitionen in die Leistungs- und Rechnungskontrolle verfolgen das Ziel, die Kosten mittel- bis langfristig zu senken.
Dem Bundesrat liegen keine Anzeichen vor, wonach der Wettbewerb unter den Krankenversicherern dysfunktional ist.
3. und 5. Im Falle einer öffentlichen Krankenkasse würden einige Aufwandpositionen wegfallen. Beispielsweise würden die Administration des Risikoausgleiches, der Werbeaufwand, die Kosten für Vermittlerprovisionen und der Administrativaufwand für Personen, die den Versicherer wechseln, wegfallen. Dem steht aber entgegen, dass im Falle einer Einheitskasse durch den fehlenden Wettbewerb wohl Anreize zu Kostendämpfungsmassnahmen, fortlaufenden Effizienzverbesserungen und Innovationen ebenfalls wegfallen könnten.
4. Der Bundesrat hat seine Unterstützung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) mit der Berücksichtigung der berechtigten Anliegen der Kantone verbunden. Mit dem Beschluss des Ständerates zur pa. iv. 09.528 "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus" liegt eine Lösung vor, welche diese Anforderungen erfüllt. Zudem verfügen die Kantone bereits über diverse weitere Steuerungsinstrumente. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung auch mit Blick auf die Gewährleistung der Steuerungshoheit der öffentlichen Hand unabhängig von eventuellen Diskussionen um eine öffentliche Krankenkasse eingeführt werden kann.
Antwort des Bundesrates.