22.4439 · Interpellation · 2022-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Motion 21.3066 "Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe" wurde am 18. Juni 2021 vom Nationalrat und am 16. Dezember 2021 vom Ständerat angenommen. Sie fordert vom Bundesrat, die Notrufe in der Schweiz barrierefrei zu gestalten. Heute können gehörlose und hörbehinderte Menschen, die ausschliesslich telefonisch funktionierenden Notrufe nicht oder nur eingeschränkt nutzen. In einem Notfall können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Deshalb ist es zentral, dass auch Menschen mit einer Höreinschränkung schnellstmöglich einen Zugang zu den Schweizer Notrufen erhalten.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Schritte wurden bereits unternommen, um hörbehinderten Menschen in der Schweiz die Nutzung von Notrufen (insbesondere mit einer direkten Anbindung an die entsprechende Notfallzentrale und ohne Vermittlungsdienste) zu ermöglichen?
2. Welche weiteren Schritte sind geplant und wann ist mit der Umsetzung einer Lösung zu rechnen?
3. Ist eine Umsetzung nach dem Prinzip der "Total Conversation" geplant?
4. In welcher Form werden gehörlose Menschen in den Prozess miteingebunden?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1: Im Rahmen der Umsetzung der revidierten Fernmeldedienstverordnung (FDV; SR 784.101.1) wurden die notwendigen Schnittstellen für die Nutzung von Notruf-Apps festgelegt. Darauf basierend hat die Swisscom im Sommer 2022 die erforderlichen neuen Netzkomponenten in Betrieb genommen. Damit stehen heute technische Möglichkeiten zur Verfügung, welche die Entwicklung von Lösungen für den direkten und barrierefreien Zugang für Menschen mit einer Hörbehinderung an die entsprechende Notrufzentrale ermöglichen.
Frage 2: Der barrierefreie Zugang zu den Notrufen soll im Rahmen der Umsetzung der Motionen 21.3063 - 21.3068 (Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe) und 21.3000 (Systemführerschaft für die Abwicklung von Notrufen) erfolgen. Der Bundesrat prüft die entsprechende Umsetzung auf Verordnungsstufe, wobei insbesondere auch die Finanzierung zu klären ist. Basis hierzu bildet das "Referenzmodell Notrufe", welches durch die Notruforganisationen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation und mit Swisscom erarbeitet wurde.
Ziele dieses Referenzmodells sind die Erhöhung der Sicherheit und Stabilität des Notrufsystems in der Schweiz sowie die Schaffung einer Basis für dessen Weiterentwicklung.
Im Rahmen eines bereits laufenden Austausches zwischen dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB), den Notruforganisationen sowie von Bundesstellen wurde das weitere Vorgehen zur Anbindung von Notruf-Apps für Menschen mit einer Hörbehinderung festgelegt. In einem ersten Schritt wird eine Grundlagenpapier erstellt, welches die gegenseitigen Bedürfnisse und Anforderungen des SGB und der Notruforganisationen beschreibt. Basierend darauf soll die Umsetzung einer direkt an die Notrufzentralen angebundenen Lösung für Menschen mit einer Hörbehinderung erfolgen.
Frage 3: Die technischen Umsetzungsmöglichkeiten von Videotelefonie inkl. zusätzlichem Text nach dem Prinzip "Total Conversation" gemäss den Empfehlungen der UNO (ITU-Recommandation F.703) werden im Lichte der Erfahrungen mit der Entwicklung von ersten Notruflösungen zu prüfen sein. Dabei sind sowohl die Anforderungen von Menschen mit Hörbehinderung wie auch die technischen Möglichkeiten der entsprechenden Notrufzentralen zu berücksichtigen.
Auch die EU-Kommission hat jüngst eine Initiative angekündigt, welche darauf abzielt, die technologische Entwicklungen in der Notrufkommunikation zu nutzen und insbesondere den direkten und barrierefreien Zugang für Menschen mit einer Hörbehinderung zu gewährleisten. Vorerst soll der Zugang durch Notruf-Apps, welche Textnachrichten in Echtzeit ("Chat") ermöglichen sichergestellt werden, erst in einer späteren Phase folgt auch die Videotelefonie gemäss dem Prinzip "Total Conversation". Die Bundesbehörden sind aktiv an der Entwicklung entsprechender harmonisierter EU-Standards beteiligt.
Frage 4: Die Anliegen der Menschen mit Hörbehinderung werden insbesondere über den Schweizer Gehörlosenbund eingebracht. (siehe auch Antwort zu Frage 2). Zur konkreten Regelung in der Verordnung ist zudem eine öffentliche Vernehmlassung vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.