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22.4449 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Obschon der Bundesrat ab 2021 die Ausfuhrbedingungen für in der Schweiz verbotene Pestizide verschärft und den Export fünf besonders gefährlicher Substanzen verboten hat, werden offenbar weiter solche Pestizide aus der Schweiz exportiert. Das zeigten Medienberichte im Dezember. Demnach wurden seit 2021 insgesamt 20 Tonnen Pestizide mit dem Wirkstoff Triasulfuron zum Export aus der Schweiz angemeldet. Die Ausfuhr des hierzulande verbotenen Triasulfuron ist seit 2021 bewilligungspflichtig. Zudem gelangten demnach 2022 fast 100 Tonnen verbotene Pflanzenschutzmittel aus Deutschland in die Schweiz, um dann von hier aus in Drittstaaten exportiert zu werden. Es handelt sich mit Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol und Chlorothalonil allesamt um Pestizide, die in der Schweiz ausdrücklich zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit verboten wurden. Sie sind gesundheitsschädlich, für Bienen hochgiftig oder reichern sich im Wasser.

- Steht der Export dieser Pestizide nicht im Widerspruch zur Absicht der vom Bundesrat erlassenen Exportverschärfungen, wonach "Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere Länder exportiert werden, nicht die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden" sollen?

- Plant der Bundesrat ein Exportverbot für solche Stoffe, die nachweislich Gesundheits- und Umweltrisiken bergen und deren Einsatz in Ländern mit niederem Einkommen besonders problematisch ist?

- Mit den Exportverschärfungen wollte der Bundesrat Ausfuhren von "problematischen Pflanzenschutzmitteln" in Entwicklungs- und Schwellenländer "strenger kontrollieren". Doch der Export unzähliger verbotener Pestizide wie Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol oder Chlorothalonil scheint sich heute jeder behördlichen Kontrolle zu entziehen. Wie erklärt der Bundesrat dies, und wie will er die Kontrolle künftig verbessern?

- Die Liste der Stoffe, die den Ausfuhrbestimmungen unterliegt, wird in der Schweiz - im Gegensatz zur EU - nicht regelmässig aktualisiert. Plant der Bundesrat, den Prozess an denjenigen in der EU anzugleichen, wo vergleichbare Listen jährlich aktualisiert werden?

- Ist dem Bundesrat bekannt, ob und welche weiteren in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel heute hier produziert und exportiert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1: Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation 20.3428 "Schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen wegen des Exports von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln" dargelegt, erachtet es der Bundesrat als wichtig, dass Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere Länder exportiert werden, keine Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder der Umwelt verursachen. Deshalb hat er mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) vom 14. Oktober 2020 fünf gesundheits- und umweltgefährdende Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, einem Ausfuhrverbot unterstellt. Für weitere 104 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, wurde eine Ausfuhrbewilligungspflicht erlassen. Die Ausfuhr von Triasulfuron untersteht der Bewilligungspflicht.

Bei der Ausfuhr aller Chemikalien, die gefährliche Eigenschaften haben, ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, der Empfängerin der Ware Begleitinformationen über die gefährlichen Eigenschaften und den sicheren Umgang zu liefern. Dies bedeutet, dass das Produkt mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen sein muss und für die Verwenderin ein Sicherheitsdatenblatt, das die neusten verfügbaren Informationen enthält, zur Verfügung gestellt werden muss.

Frage 3: Für Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol und Chlorothalonil gilt in der EU eine Ausfuhrnotifikationspflicht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Kalenderjahr 2022 Exportnotifikationen aus Deutschland für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen mit Angaben zu den voraussichtlichen Exportmengen von insgesamt 98'610 kg erhalten. Die tatsächlich exportierte Menge eines Produktes kann von der in der Exportnotifikation angegebenen "voraussichtlichen Exportmenge" abweichen.

Fragen 2 und 4: Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Diquatdibromid, Chlorothalonil, Propiconazol und Thiamethoxam dürfen von Unternehmen in der Schweiz in Eigenverantwortung ohne Ausfuhrbewilligung und ohne Ausfuhrmeldung exportiert werden. Zu einer möglichen künftigen Aufnahme dieser und weiterer Stoffe in den Anhang 1 PIC-Verordnung (ChemPICV, SR 814.82) zwecks Unterstellung unter die Ausfuhrnotifikationspflicht oder in den Anhang 2.5 Ziffer 4 ChemRRV zwecks Unterstellung unter die Ausfuhrbewilligungspflicht oder unter das Ausfuhrverbot sind Abklärungen des BAFU im Gange.

Über die Aufnahme neuer Stoffe in den Anhang 1 ChemPICV oder in den Anhang 2.5 Ziffer 4.2 ChemRRV entscheidet der Bundesrat jeweils nach sorgfältiger Abklärung des Regulierungsbedarfs. Ein fixer Beurteilungsrhythmus ist bis auf weiteres nicht vorgesehen. Der Regelungsbedarf für den grenzüberschreitenden Handel mit Pestiziden und dessen Überwachung wird sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern sowie in internationalen Gremien kontrovers diskutiert und beurteilt. Ein direkter Vergleich der Stofflisten der Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien mit den Stofflisten der Anhänge der Schweizer Verordnungen ChemPICV und ChemRRV ist nicht zielführend, weil die Listen mit unterschiedlichen Regelungsinhalten verknüpft sind und nach unterschiedlichen Kriterien fortgeschrieben werden. In der Schweiz sind seit den Anpassungen der Stofflisten in der ChemPICV und der ChemRRV im Jahr 2020 insgesamt 69 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aus dem Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) gestrichen worden.

Frage 5: Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor zur Herstellung und Ausfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, für die keine Ausfuhrbeschränkungen gelten.

Antwort des Bundesrates.

Wie steht der Bundesrat zum Export von Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind? | Lexipedia | Lexipedia