22.4524 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Verantwortung über die Angebots- und Ernährungsgestaltung wird heute weitgehend den Konsumierenden zugeschoben. Die Kundinnen und Kunden würden durch ihre Nachfrage das Angebot bestimmen, lautet der Vorwand der Anbieter, bei der Sortimentsgestaltung nachhaltige Kriterien zu vernachlässigen. Anstatt ihrer Kundschaft ein faires, klima- und umweltfreundliches Produktesortiment anzubieten, erschweren Hersteller und Detailhändler die informierte und selbstbestimmte Wahl der Konsumierenden durch teils massive Preisdiskriminierung von nachhaltigen Lebensmitteln. Da es keine einheitliche Ökokennzeichnung gibt, ist es für die Kundschaft zudem nicht möglich, die wirklich umweltschonenden Produkte zu identifizieren.
Ohne koordiniertes Engagement von Detailhandel, Gastronomie und Lebensmittelindustrie ist deshalb ein breiter Wandel beim Konsumverhalten nicht zu erwarten. Dies stellt auch der Bundesrat in seinem Bericht in der Erfüllung der Postulate WAK-S 20.3931 und 21.3015 über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik fest. Es existieren noch kaum Massnahmen, "welche nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen" und "die Transparenz und Kostenwahrheit" unterstützen. Es bedürfe deshalb "einer Ernährungsumgebung, die eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise der Konsumentinnen und Konsumenten begünstigt. Wichtig sei in dieser Hinsicht das Engagement des Detailhandels und der Gastronomie (S. 65). Er setzt auf die Selbstverantwortung: Der breite Konsumwandel soll über Zielvereinbarungen mit der Anbieterseite herbeigeführt werden (S. 72 und 75).
Der Bundesrat lässt im Postulatsbericht offen, von wem und in welcher Form der Prozess hin zu den genannten Zielvereinbarungen initiiert und moderiert wird.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1.Wie kann der Bund die Verhandlungen von Zielvereinbarungen der Anbieterschaft aktiv initiieren, organisieren und moderieren, damit eine nachhaltige Ernährungsumgebung und ein umweltfreundlicher Konsum gefördert werden können?
2.Benötigt der Bund hierfür eine neue gesetzliche Grundlage und falls ja, welche?
3.Gibt es weitere Massnahmen, mit denen der Bund erfolgreiche Abschlüsse von selbstverantwortlichen Zielvereinbarungen durch Verarbeitung, Detailhandel und Gastronomie unterstützen kann?
4.Kann der Bund die Zielvereinbarungen nach Abschluss als allgemeinverbindlich erklären?
Stellungnahme des Bundesrates
(1. - 4.) Das Konsumverhalten wird unter anderem durch die Ernährungsumgebung geprägt. Der Staat kann einen Beitrag zur Optimierung dieser Ernährungsumgebung leisten. Aus der Gesundheitsoptik tut dies der Bund bereits mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 und dem dazugehörenden Aktionsplan. Freiwillige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel sind ein möglicher Ansatz, wie der Staat einen Beitrag zur Optimierung der Ernährungsumgebung leisten kann.
Der Bundesrat plant für 2026 eine Vernehmlassung zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik durchzuführen. Damit soll auch die Motion 22.4251 WAK-S "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts" umgesetzt werden, die den Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag im Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft eine Studie in Auftrag gegeben, welche zusätzliche Erkenntnisse zur Ausgestaltung von freiwilligen Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel zur Förderung der Nachhaltigkeit und des Tierwohls in Produktion und Konsum liefern soll. Die Studie soll auch die Komplementarität zu privaten Vereinbarungen beleuchten und alternative Ansätze prüfen, welche nicht zu Zielvereinbarungen zwischen Bund und Detailhandel führen, sondern sinnvolle staatliche Rahmenbedingungen schaffen für den Abschluss ambitionierter privater Vereinbarungen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
Gestützt auf diese Arbeiten wird der Bundesrat in der Botschaft zur nächsten Etappe der Agrarpolitik eine Konkretisierung der Massnahmen, einschliesslich der allenfalls erforderlichen rechtlichen Anpassungen vorschlagen. Der Bundesrat hat sich in seiner Strategie für Nachhaltige Entwicklung 2030 ausserdem dazu verpflichtet, "nachhaltige Konsummuster zu fördern und zu ermöglichen" (4.1.1) und "Die Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen im In- und Ausland voranzutreiben" (4.1.3). Die nächsten Massnahmen des Aktionsplans 24-27 werden derzeit ausgearbeitet und einige davon dürften dazu beitragen, die Bestrebungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für einen gesünderen und nachhaltigeren Lebensmittelkonsum zu unterstützen. Subsidiarität und selbstverantwortliches Engagement der Branche werden dabei als wichtige Prinzipien zu berücksichtigen sein.
Antwort des Bundesrates.