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22.4572 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Über 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden unter übermässigem und gesundheitsschädlichem Strassenlärm. Die Problematik nimmt aufgrund des steigenden Mobilitätsaufkommens und der gewünschten Siedlungsverdichtung nach innen zu. Eine effiziente Massnahme, um Strassenlärm zu reduzieren, wäre der konsequente Einsatz von lärmarmen Reifen. Die Lautstärke eines Reifens ist abhängig von der Gummimischung, der Geometrie des Reifenprofils, der Breite und der Temperatur des Reifens. Mit leiseren Reifen lässt sich der Lärm markant reduzieren, und zwar direkt an der Quelle. Die Förderung von leisen Reifen oder Vorschritten für Reifen könnten in relativ kurzer Zeit sehr günstig schweizweit eine wesentliche Verbesserung erzielen. In kurzer Zeit deshalb, weil Reifen regelmässig ersetzt werden müssen. Günstig deshalb, weil die Fahrzeughalter:innen ohnehin für den Reifenersatz aufkommen. Schweizweit deshalb, weil die Vorschriften vom Bund erlassen werden müssten und ihre Wirkung damit nicht wie bei teuren lärmarmen Belägen lokal bliebe. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Um wie viele Dezibel reduzieren moderne leise Reifen die Rollgeräusche von Fahrzeugen?

2. Wie stark würde die Strassenlärmbelastung sinken, wenn in der Schweiz alle Fahrzeuge mit leisen Reifen unterwegs wären?

3. Welche Wirkung hätte ein Verbot der lnverkehrbringung der 20 Prozent lautesten Reifen?

4. Wie viele Menschen könnten mit dieser einfachen und günstigen Massnahme von gesundheitsschädlichem Strassenlärm entlastet werden?

5. Welche positiven Effekte hätte die Kombination des Einsatzes von lärmarmen Belägen, Temporeduktionen und leisen Reifen im Siedlungsgebiet?

6. Ist der Bundesrat bereit, eine Sensibilisierungskampagne für leise Reifen durchzuführen?

7. Strebt der Bundesrat eine Branchenvereinbarung an, um leise Reifen bekannter zu machen? Wenn ja: Wann soll diese Branchenvereinbarung abgeschlossen werden? Wenn nein: warum nicht?

8. Was hält der Bundesrat von einem Verbot der Inverkehrbringung der 20 Prozent lautesten Reifen?

9. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten angepasst werden, um ein solches Verbot einführen zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für Reifen gibt es gemäss UN-Regelung Nr. 117 Minimalanforderungen zu den zulässigen Lärmemissionen, zusätzlich sind die Hersteller aufgrund der Verordnung (EU) 2020/740 verpflichtet, ihre Reifen mit dem Reifenlabel nebst den Eigenschaften zum Rollwiderstand und zur Nasshaftung auch hinsichtlich ihren externen Rollgeräuschen zu kennzeichnen. Die Schweiz hat die EU-Reifenetikette übernommen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im Anhang 4.2 der Energieeffizienzverordnung geregelt. Sie lehnen sich an die EU-Verordnung 2020/740 an. Eine Analyse dieser Labeldaten zeigt für PKW-Reifen ein breites Angebot in allen Reifengrössen von 2 bis 3 dB unter dem Grenzwert.

2./4. Die Höhe der Reduktion hängt von Fahrzeugklasse und Geschwindigkeit ab. Eine vereinfachte und eher konservative Abschätzung mit einer durchschnittlichen Wirkung von -1dB für LKW und -2dB für PKW würde die Anzahl Personen mit Immissionsgrenzwert-Überschreitung um etwa 30 Prozent senken, was rund 330'000 Personen entspricht.

3. Ein Verbot der lautesten Reifen würde potentiell eine Reduktion des Lärms mit sich bringen. Eine Quantifizierung ist jedoch nicht möglich, da diese abhängig ist von den jeweils auf dem Markt verfügbaren Ersatzprodukten. Zudem ist offen, ob das Verbot gewisser Produkte nicht zulasten der Verkehrssicherheit ginge (siehe Antwort 8/9).

5. Die neusten Abschätzungen des BAFU zeigen, dass mit einer flächendeckenden und vollständigen Kombination der genannten Massnahmen (Geschwindigkeitsreduktion, leise Beläge und leise Reifen) die Anzahl Personen mit Immissionsgrenzwert-Überschreitung um etwa 95 Prozent sinken könnte, was rund 1.05 Mio. Personen entspricht.

6. Zur Lancierung und Bekanntmachung des Reifenlabels in der Schweiz führte der Bund (ASTRA, BFE und BAFU mit Branchenvertretern) bereits eine Sensibilisierungskampagne durch. Eine weitere Sensibilisierungskampagne ist derzeit nicht vorgesehen.

7. Eine Branchenvereinbarung ist in punkto Umsetzbarkeit und Effizienz eine vielversprechende Massnahme. Das BAFU prüft im Moment, ob eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden kann.

8./9. Die Lautstärke eines Reifens ist nur eine Dimension, die bei der Inverkehrbringung zu beachten ist. Darüber hinaus spielen etwa auch der Bremsweg, die Haftung, der Rollwiderstand und der Reifenabrieb eine wichtige Rolle. Eine Priorisierung nur einer Dimension - unabhängig vom Einsatzzweck des Reifens - ist daher bei einer gesamtheitlichen Betrachtung nicht angezeigt. Zudem halten auch die heute lautesten verfügbaren Reifen die Mindestanforderungen gemäss UN-Regelung Nr. 117 ein. Die Umsetzung eines Verbots ist aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz schwierig, da das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) faktisch keine Ausnahmemöglichkeiten vorsieht.

Antwort des Bundesrates.