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22.4581 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gletschervorfelder sind ökologisch wichtige Räume. Das Triftgebiet im Gadmertal (BE) und der Gorner bei Zermatt (VS) stehen derzeit im Fokus zur Energienutzung, Diese Gletschervorfelder sind aber wichtige Lebensräume von grossem, ökologischem Wert.

Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, Artikel 18a; NHV, Art. 16) ist es Aufgabe des Bundes, die Biotopinventare und damit das Aueninventar regelmässig zu überprüfen und zu revidieren. Dies ist am dringendsten bei den Gletschervorfeldern. Seit der ersten Erfassung in den 1990er-Jahren haben sich diese infolge des klimabedingten Gletscherrückgangs massiv verändert. Wie dringlich eine Aktualisierung des Aueninventars ist, kann am Beispiel des Gletschervorfeldes Trift aufgezeigt werden. Dieses wurde im Sommer 2022 von Umweltschutzorganisationen nach der IGLES-Methode neu bewertet. Nachdem das Gebiet bei der Ersterhebung durch das BAFU 1995 nur tiefe Werte erzielte, hat sich dies mittlerweile grundlegend geändert. Heute erreicht das Gletschervorfeld Trift hohe Werte, die für das Aueninventar von nationaler Bedeutung ausreichen.

Die Schweiz wird nicht nur von einer Energiekrise, sondern auch von einer Biodiversitätskrise bedroht. Bund und Kantone stecken derzeit grossen Aufwand in den Aufbau einer ökologischen Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund ist das Zerstören der vorhandenen ökologischen Infrastruktur besonders fragwürdig.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es sich bei neu entstehenden Gletschervorfeldern um potenziell wichtige Gebiete für die Förderung von Ökologie und Biodiversität handelt?

2. Wird die ökologische Qualität der neu entstehenden Gletschervorfelder regelmässig überprüft, insbesondere wenn sich erhöhte Qualitätswerte in den Bereichen Geomorphologie, Biologie, Vielfalt, Prozesse und Dynamik vermuten lassen? Wann wurden die Gebiete Trift und Gorner das letztmals überprüft?

3. Ist der Bundesrat bereit Gletschervorfelder, welche noch nicht Teil des Aueninventars sind, in dieses aufzunehmen, wenn diese Gebiete Werte von nationaler Bedeutung erreichen?

4. Ist der Bundesrat bereit, bei umstrittenen Bauprojekten der Energiegewinnung, Gebiete neu zu beurteilen und diese allenfalls ins Inventar aufzunehmen?

5. Welche Bedeutung hat für den Bundesrat die Neubeurteilung der Trift nach der IGLES-Methode?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Gletschervorfelder für die Biodiversität, die Landschaft und den Tourismus bewusst. Der schnelle Gletscherrückzug führt zu einer Zunahme der Gletschervorfeld-Fläche. Daraus ergibt sich ein Potential für neue ökologisch wertvolle Lebensräume.

Einzelne der sich entwickelnden Gletschervorfelder weisen, neben hohem ökologischem Potential, auch ein hohes Potential für die Wasserkraftnutzung auf, sei es als Speicher oder für hochgelegene Wasserentnahmen. Im Rahmen des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) will deshalb die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen vom absoluten Biotopschutz ausnehmen. Wasserkraftnutzung soll in neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen grundsätzlich möglich sein.

2) Parallel zum Gletscherrückzug haben sich die Naturwerte in den letzten Jahren schnell verändert. Einzelne Gletschervorfelder werden sich gemäss Prognose so entwickeln, dass die Kriterien für die nationale Bedeutung als Auengebiet des Bundesinventars erreicht werden. Gegenwärtig wird die Erhebungs-Methode für Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen auf den neuen technischen Stand gebracht.

3) Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV, SR 451.1) sind die Inventare nicht abschliessend; sie sind regelmässig zu überprüfen und nachzuführen. Dies erfolgt gemäss dem üblichen Revisionsverfahren (Konsultationen bei den Bundesämtern, schweizweite öffentliche Vernehmlassung, insbesondere bei den Kantonen, Verbänden, Parteien und Kommissionen). Grundsätzlich werden die dazu benötigten Fachgrundlagen laufend erarbeitet (siehe auch Antwort 2).

4) und 5) Die in der vorliegenden Interpellation angesprochenen Gebiete Trift und Gorner wurden durch den Bund letztmals im Jahr 1995 untersucht. Ihnen wurde damals keine nationale Bedeutung zugesprochen. Die Speicherwasserkraft-Projekte in diesen Gebieten sind in der Liste des Runden Tischs Wasserkraft aufgeführt, haben eine sehr hohe Bewertung bezüglich der Versorgungssicherheit mit Strom im Winter und stehen bereits in Planungs- und Bewilligungsverfahren. Vorderhand wird der Bundesrat keine Inventarisierung dieser Gebiete einleiten.

Antwort des Bundesrates.