22.4587 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der neue Energieminister wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Was bedeuten die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums, der Digitalisierung, des Ausstiegs aus der Kernenergie sowie des Netto-Null-Ziels für den Stromverbrauch sowie die benötigte Stromproduktion der Schweiz?
2. Wie gross wird aus Sicht des neuen Energieministers die Stromlücke in den Jahren 2030, 2040 und 2050 sein, respektive wie hoch wird der Strombedarf in diesen Jahren sein?
3. Wie soll aus Sicht des neuen Energieministers der Strommix der Schweiz in den Jahren 2030, 2040 und 2050 aussehen?
4. Wie soll aus Sicht des neuen Energieministers die Stromproduktion eines Wintermonats in den Jahren 2030, 2040 und 2050 aussehen?
5. Wie gedenkt der Bundesrat die Winterstromproduktion aus der Kernenergie in den Jahren 2030, 2040 und 2050 zu ersetzen?
6. Wie hoch soll in Zukunft der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr durchschnittlich sein?
7. Der Bundesrat veranschlagte im Mantelerlass eine benötigte Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft von 17 TWh bis 2035 und 39 TWh bis 2045 aus erneuerbaren Energien. Der Ständerat verdoppelte die Ziele auf 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2045. Wie kann es sein, dass die beiden Gremien derart unterschiedliche Auffassungen über die Ziele der künftig benötigten Stromproduktion haben? Welche Seite hat recht?
8. Wie kann und soll der Bund dem Risiko einer vorzeitigen Ausserbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke durch Betreiber (analog Mühleberg) begegnen, für den Fall, dass die Schweiz (noch) nicht auf die entsprechende Winterstromproduktion verzichten kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Interpellation (als parlamentarischer Vorstoss) nicht an ein einzelnes Mitglied des Bundesrates, sondern an den Bundesrat als Behörde richtet (Art. 118 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002; SR 171.10). Die vorliegende Interpellation wird deshalb vom Bundesrat und nicht vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beantwortet.
1. Die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums, der Digitalisierung, des Ausstiegs aus der Kernenergie sowie des Netto-Null-Ziels auf die Entwicklung des Stromverbrauchs sowie auf die benötigte Stromproduktion sind sehr gross. Sie wurden in den Energieperspektiven 2050+ des Bundesamts für Energie (BFE) von 2020 untersucht (EP 2050+; www.bfe.admin.ch > Politik > Energieperspektiven 2050+). Die Auswirkungen werden zudem in Abhängigkeit von den aktuell im Energiebereich laufenden Gesetzgebungsprozessen und der technischen Entwicklungen im Bereich Effizienz zu gegebener Zeit vertieft.
2. Gemäss dem Szenario ZERO Basis der EP 2050+ beträgt der Strombedarf (Landesverbrauch) 2030 64.1 TWh, 2040 71.5 TWh und 2050 76.0 TWh. In den EP 2050+ (Szenario ZERO Basis) wird für diese Jahre von einer Stromproduktion (Landeserzeugung netto) in der Schweiz von 56.7 TWh (2030), 63 TWh (2040) bzw. 76.4 TWh (2050) ausgegangen.
3. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Zielwerte für den Ausbau der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien vorgesehen: Für das Jahr 2035 beträgt dieser für den Ausbau der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien 17 TWh. Für das Jahr 2050 beträgt das Ausbauziel für Strom aus neuen erneuerbaren Energien 39 TWh. Für den Ausbau der Stromproduktion aus Wasserkraft sieht der Gesetzesentwurf einen Zielwert von 37,4 TWh im Jahr 2035 und 38,6 TWh für das Jahr 2050 vor. Insofern die inländische Nachfrage nicht mit Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann, wird die Energiebranche die verbleibende Menge mit in der Schweiz produziertem Strom aus nicht-erneuerbaren Energien bzw. Importen decken.
4., 5. und 6. Während die Schweiz im Sommer Nettoexporteur ist, weist sie im Winterhalbjahr einen Importsaldo auf, der insbesondere dank dem hohen Anteil von Wasserkraftwerken gegenwärtig in der Regel tragbar ist. Der Importbedarf vor allem im Winter verstärkt sich vermutlich durch die Ausserbetriebnahme der bestehenden Kernkraftwerke und den steigenden Strombedarf, bis längerfristig der Importbedarf im Winterhalbjahr durch den Ausbau zusätzlicher inländischer Produktionsanlagen, die vor allem auch im Winter Strom produzieren, reduziert werden kann. Diesbezüglich hat das Parlament mit der dringlichen Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2022 (Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter) zum Bau von Photovoltaik-Grossanlagen (alpine Solaranlagen) bis zu einer jährlichen Gesamtproduktion von 2 TWh einen wichtigen Schritt eingeleitet.
Bei einer angenommenen mittleren Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke von 60 Jahren, dem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und der Entwicklung des Strombedarfs gemäss dem Szenario ZERO Basis der EP 2050+ beträgt der Importsaldo im Winterhalbjahr 5 TWh im Jahr 2030 und 8,5 TWh im Jahr 2040 (www.bfe.admin.ch > Politik > Energieperspektiven 2050+).
Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik) sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2022 beraten und in Bezug auf die Versorgungssicherheit wesentliche Eckpunkte bestätigt bzw. - was den Zubau der erneuerbaren Energien betrifft - die Massnahmen ergänzt. Die Winterproduktion soll insbesondere durch den Zubau von Speicherwasserkraft sowie alpiner Photovoltaik gestärkt werden. Auf Verbrauchsseite sollen zudem Effizienzpotenziale besser ausgeschöpft werden. Dies soll mit verschiedenen Massnahmen angegangen werden. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit vom 30. September 2022; BBI 2022 2403) oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten. Ziele und Massnahmen zum Effizienzpotenzial werden derzeit vom Parlament ebenfalls im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beraten.
Die Schweiz wird dennoch vor allem im Winterhalbjahr auf Stromimporte angewiesen bleiben. Die Kooperation mit Europa ist entscheidend, um die Stromimporte in die Schweiz sicherstellen zu können. Der Bundesrat verfolgt weiterhin das Ziel, mit der EU ein Stromabkommen abzuschliessen.
7. Der Ständerat hat die Ausbauziele für die neuen erneuerbaren Energien auf 35 TWh im 2035 und 45 TWh im 2050 sowie für die Produktion aus Wasserkraft auf 37,9 TWh (2035) bzw. 39,2 TWh (2050) erhöht. Damit soll sichergestellt werden, der der Zubau der einheimischen Produktion rascher erfolgt. Gleichzeitig sinkt damit der Importsaldo.
Mit der Erhöhung der Ausbauziele reagiert der Ständerat unter anderem auf die seit der Verabschiedung der Botschaft des Bundesrats geänderten geopolitischen Rahmenbedingungen und dem damit zusammenhängenden erhöhten Bedürfnis nach mehr Stromproduktion im Inland. Dies ist aus Sicht des Bundesrats nachvollziehbar. Die Beschlüsse des Ständerats sind als klares Bekenntnis zu einem starken Ausbau der erneuerbaren Energien zu betrachten und sind damit grundsätzlich im Sinne des Bundesrates.
8. Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen heute bereits betrieben werden, solange sie sicher sind. Die Ausserbetriebnahme aus wirtschaftlichen Gründen wie beim Kernkraftwerk Mühleberg ist Sache der Eigentümer. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten Postulat "Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke als langfristige Option gegen eine Stromlücke" (22.4021) festgehalten hat, ist er bereit, mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke zu prüfen.
Antwort des Bundesrates.