22.485 · Parlamentarische Initiative · 2022-12-01
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
-
Wortlaut
Das Parlamentsgesetz wird wie folgt geändert:
Artikel 11 Absatz 1bis und 1ter
1bis Für jede der Tätigkeiten nach Absatz 1 Buchstaben b-e, die das Ratsmitglied ausübt, gibt es das Datum des Beginns der Tätigkeit an und ob die jährliche Entschädigung in die folgende Spanne fällt:
a. 0-6000 Franken;
b. 6000-12 000 Franken;
c. 12 001-20 000 Franken;
d. 20 001-50 0000 Franken;
e. 50 001-100 000 Franken;
f. 100 001-200 000 Franken;
g. über 200 000 Franken.
1ter Spesenentschädigungen fallen nicht in Betracht.
Begründung
Die verfassungsrechtlichen Probleme, die die parlamentarische Initiative 19.414 "Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen" aufwirft (ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Parlamentsmitgliedern, Wirtschaftsfreiheit im Milizsystem), führten dazu, dass der Vorentwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates trotz Unterstützung in der ersten Phase einstimmig abgelehnt wurde. Wie ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz bestätigt, wäre es verfassungsrechtlich jedoch absolut zulässig, Transparenz bei den Entschädigungen für Nebentätigkeiten von Ratsmitgliedern zu schaffen. Dank einer solchen Transparenz wäre die Bevölkerung besser über die Tätigkeiten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier informiert und das Vertrauen in das Parlament würde erhöht. Eine solche Transparenz hätte wahrscheinlich auch eine präventive Wirkung, was die in der parlamentarischen Initiative 19.414 angesprochene Problematik betrifft. Eine grössere Transparenz würde auch den Abgeordneten zugutekommen, da so in Bezug auf Nebenmandate angemessen differenziert werden könnte. Schliesslich hat eine transparente Ausweisung der Höhe von Entschädigungen in Form von Spannen den Vorteil, dass sie eine gewisse Vertraulichkeit in Bezug auf die genauen Einkünfte gewährleistet und gleichzeitig einen ausreichenden Aufschluss über deren Grössenordnung gibt.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 28.05.2024
Keine Folge gegeben