Lexipedia

22.7009 · Fragestunde. Frage · 2022-02-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ein Kassensturz-Bericht vom 25. Januar 2022 über einen Skandal im Zusammenhang mit der PMEDA AG weckt den Verdacht, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung unseriöser Gutachten praktisch unmöglich ist.

Erachtet der Bundesrat es für angemessen, dass - bei Verjährungsfristen von 7 (Tat vor 2014) bzw. 10 Jahren (Tat nach 2014) bei Art. 318 StGB - u.a. aufgrund von Beschwerden des Beschuldigten Mast (BGer 1C_506/2019) über 6-7 Jahre hinweg nicht einmal ermittelt werden darf (OG ZH, TB190033-O/U/WID)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Strafverfolgung gegen Behördenmitglieder sowie Beamtinnen und Beamte ist nur möglich, wenn dafür die Ermächtigung der zuständigen Behörde vorliegt. Damit wird verhindert, dass staatliche Institutionen durch gezieltes Erstatten von Strafanzeigen blockiert werden können. Diese Konstellation liegt auch im Fall vor, den Frau Nationalrätin Weichelt schildert. Der Beschuldigte hatte bei seiner Tätigkeit als Ersteller eines medizinischen Gutachtens eine beamtenähnliche Stellung inne. Für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn brauchte es also eine Ermächtigung. Strittig war jedoch, wer für die Erteilung der Ermächtigung zuständig sei: Das Obergericht des Kantons Zürich erachtete nicht Zürich, sondern St. Gallen für zuständig. Das Bundesgericht gelangte auf Beschwerde des Beschuldigten zum Schluss, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) über die Erteilung der Ermächtigung zu entscheiden habe. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat in der Folge beim EJPD - zwei Jahre und neun Monate nach dem Eingang der Strafanzeige - um Erteilung der Ermächtigung ersucht. Das EJPD hat die Ermächtigung innerhalb eines Jahres erteilt. Das Ermächtigungserfordernis dient wie erwähnt dem Schutz des Funktionierens der staatlichen Institutionen. Damit geht einher, dass nicht vor Erteilung der Ermächtigung ermittelt werden kann, weil sich diese Ermittlungen als nutzlos enteisen könnten, sollte die Ermächtigung nicht erteilt werden. Hingegen können bereits vor der Ermächtigung Beweise gesichert werden.

Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die geltende Regelung grundsätzlich bewährt. In der Revision der Strafprozessordnung, über die das Parlament derzeit berät, wurde keine Änderung dieser Bestimmung gefordert.

Strafrechtliche Aufarbeitung problematischer IV-Gutachten praktisch unmöglich | Lexipedia | Lexipedia