22.7043 · Fragestunde. Frage · 2022-03-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat will eine Beschleunigung der Verfahren für die Realisierung erneuerbarer Anlagen insbesondere in den Bereichen Wasserkraft, Windenergie und Solar vereinfachen. Dabei wolle er die föderale Kompetenzordnung wahren.
- Ist der Bundesrat bereit, zum Erreichen dieser Ziele das Verbandsbeschwerderecht für Wasserkraft, Solar- und Windenergie-Anlagen aufzuheben?
- Weshalb passt der Bundesrat das materielle Umweltrecht nicht an, um etwa Restwassermengen auf alte Werte zu senken?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen heute oft zu lange dauern. Der Bundesrat hat deshalb vor wenigen Wochen eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher die Planungs- und Bewilligungsverfahren der Wasserkraft und der Windenergie vereinfacht und gestrafft werden sollen. Der Bundesrat will diese Beschleunigung erreichen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt und Denkmalschutz zu machen. Dementsprechend sieht der Bundesrat auch keinen Bedarf für Anpassungen beim Verbandsbeschwerde- oder Umweltrecht.