22.7063 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der jetzigen Situation gibt es etliche Leute, die bereit sind, Menschen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen. Die Departementsvorsteherin hat eine unbürokratische Aufnahme angekündigt. Das SEM jedoch gab auf eine Nachfrage u.a. folgende unbefriedigende Antwort :
"Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass asylsuchende Personen in der Schweiz zunächst in einem Bundesasylzentren untergebracht werden..."
Wie geht eine unbürokratische Aufnahme laut Bundesrat von statten?
Stellungnahme des Bundesrates
Ukrainische Staatsangehörige können sich grundsätzlich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit können Privatpersonen Ukrainerinnen und Ukrainern freiwillig und ohne Vergütung eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Schengen-Länder führen zudem derzeit Gespräche, um ukrainischen Staatsangehörigen über den visumsfreien Aufenthalt hinaus einen vorläufigen Schutzstatus zuzuweisen. Die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied beteiligt sich an diesen Überlegungen. Ziel ist es, den aus der Ukraine geflüchteten Menschen unbürokratisch einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Der Bundesrat befürwortet für schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer die Anwendung des Schutzstatus S gemäss den Artikeln 4 und 66ff. Asylgesetz, sofern die Kantone und weiteren Partner dies ebenfalls unterstützen. Diese Konsultation ist aktuell im Gange. Der Bundesrat wird danach definitiv über die Anwendung des Schutzstatus S entscheiden. Nach Erteilung des Schutzstatus erfolgt die Unterbringung in den Kantonen.