22.7157 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wie hoch hat der Bund zusammen mit den 26 Kantonen die Spitalkapazitäten (davon Vorhalteleistungen) pro Kanton festgesetzt hat (siehe Art. 3 Abs. 4bis Covid-Gesetz) und wie wurden diese Kapazitäten hergeleitet?
Falls noch keine Vorgaben für Spitalkapazitäten festgelegt wurden:
Bis wann werden diese festgelegt und was unternimmt der Bund, um deren Festlegung gemäss Bundesgesetz durchzusetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Gesetzgeber hat den Kantonen den Auftrag erteilt, die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Kapazitäten zu definieren und die entsprechenden Vorhalteleistungen zu finanzieren. Er hat dabei die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für die Versorgung bestätigt. Dem Bund kommt eine Koordinationsrolle zu, indem er die Kantone bei der Definition der Kapazitäten unterstützt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren bereitet die Umsetzung dieses Auftrages vor und steht diesbezüglich mit den zuständigen Bundesstellen in Kontakt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2022 veröffentlicht.