22.7167 · Fragestunde. Frage · 2022-03-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Kanton Zürich haben Kaderangestellte des Strassenverkehrsamtes nebenbei einen Autohandel geführt, was zu Interessenkonflikten und Abklärungen bis hin zu möglichen strafbaren Handlungen geführt hat. Ein Monitoring des Kantons, wie es grosse Firmen über ihre Mitarbeiter betreiben, hätte diese Doppelrolle aufgedeckt.
- Verfügt der Bund über ein solches Monitoring?
- Lässt der Bund seine Angestellten mit den Handelsregisterdaten abgleichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 91 der Bundespersonalverordnung müssen Mitarbeitende ihren Vorgesetzten sämtliche öffentlichen Ämter und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten melden, die ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten sind meldepflichtig, sofern Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Eine Bewilligung ist dann erforderlich, wenn die Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis vermindern kann oder die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Die Nebenbeschäftigungen und die öffentlichen Ämter werden im Personaldossier und im Informationssystem für das Personaldatenmanagement erfasst. In diesem Sinne verfügt die Bundesverwaltung über ein Monitoring. Ein Abgleich mit Daten aus dem Handelsregister erfolgt allerdings nicht. Dafür fehlt dem Arbeitgeber Bund die gesetzliche Grundlage. Die Berichterstattung über die bewilligten Nebenbeschäftigungen sowie die Ablieferungspflicht erfolgt im Rahmen des Reporting Personalmanagement. Das Eidgenössische Personalamt wird im Übrigen bei der Überarbeitung des Zielvereinbarungs- und Personalbeurteilungssystems diesen Aspekt aufnehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Vorgesetzten der Bundesverwaltung mindestens einmal jährlich im Rahmen des Mitarbeitergesprächs das Vorhandensein von Nebenbeschäftigungen bei ihren Mitarbeitenden systematisch prüfen.