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22.7191 · Fragestunde. Frage · 2022-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Lt. SuisseMED@P hat die PMEDA bis 2020 5298 Gutachten erstellt. Prüfungen dieser Altfälle sind lt. Antwort des Bundesrates auf 22.7026 nicht vorgesehen, trotz Hinweisen auf problematische Gutachten (z.B. der mehrmals im Kassensturz thematisierte Fall,16.10.18 und 25.01.22).

Warum verzichtet das BSV weiter darauf, die mehrfach diskutierte und gemäss BGE 9F_11/2019 nie gerichtlich geprüfte Tonaufzeichnung beim Betroffenen anzufordern und im Sinne der übrigen 5297 Patienten mit dem Gutachten abzugleichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das in der Frage erwähnte Gutachten wurde nicht von der Invalidenversicherung, sondern von einem Krankentaggeldversicherer in Auftrag gegeben. Der Einzelfall ist vom Bundesgericht abschliessend überprüft worden. Deshalb besteht für das BSV kein Anlass, diesen Fall auch noch aufsichtsrechtlich zu überprüfen. Dem BSV sind keine weiteren Fälle mit widerrechtlich erstellen Tonaufnahmen bekannt und es sieht folglich keinen Handlungsbedarf. Die per 1. Januar 2022 im Sozialversicherungsrecht eingeführten obligatorischen Tonaufnahmen bilden die Grundlage für künftige Überprüfungen und dienen der einheitlichen Rechtsanwendung und somit der Rechtssicherheit. Diese Bestimmungen können jedoch nicht rückwirkend auf alte Fälle angewendet werden.