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22.7294 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort an der Interpellation 21.4328 sagt der Bundesrat, dass das BAG dafür sorgt, "dass in keinem Kanton ein unausgewogenes Verhältnis zwischen Prämien und Kosten über mehrere Jahre bestehen bleibt".

Ist es juristisch und/oder praktisch ausgeschlossen, dass die Versicherten einiger Kantone über mehrere Jahre mehr für die Reservebildung beitragen als andere?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Reserven eines Versicherers dienen der Sicherung der Zahlungsfähigkeit gegenüber den Versicherten im gesamten Tätigkeitsgebiet. Daher können die Reserven nicht den einzelnen Kantonen zugeteilt werden. Es gibt keine kantonalen Reserven. Zudem ist zu erwähnen, dass in den letzten Jahren insbesondere die hohen Kapitalanlageerträge der Versicherer zur Reservebildung beigetragen haben. Diese Erträge resultieren aus der gesamten Kapitalanlage und können auch nicht den einzelnen Kantonen zugeordnet werden. Die Prämien werden auf Basis von Kostenschätzungen im Voraus festgelegt. Im Nachhinein können sich diese Prognosen als zu optimistisch respektive zu pessimistisch heraussteilen. Dementsprechend sind die Kosten im Verhältnis zu den Prämien höher oder tiefer. Es lässt sich also nicht vermeiden, dass in einem Kanton über zwei oder drei Jahre hinweg das Verhältnis zwischen Kosten und Prämien unausgeglichen ist. Insofern lässt sich auch auf juristischer Ebene nicht ausschliessen, dass die Versicherten einiger Kantone kurzfristig mehr zur Reservebildung als andere beitragen. Das BAG überwacht jedoch, dass das Verhältnis über eine längere Zeitperiode ausgeglichen ist.

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