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22.7370 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die E-Mobilität muss auch für Mieterinnen und Stockwerkeigentümerinnen zugänglich sein. Die Grundinstallationen für die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sind kostspielig und dürfen nicht dem First Mover aufgebürdet werden. Das Recht auf die Installation einer Ladeinfrastruktur soll auch nicht verweigert werden dürfen.

Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern für Mietende und Besitzende kostengünstig und zeitnah zugänglich zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

In der laufenden Revision des C02-Gesetzes hat der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage u. a. auch ein Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur vorgeschlagen. Dieses Förderprogramm soll dazu beitragen, Hindernisse in Mehrparteiengebäuden wegen hoher Anfangsinvestitionen für die Basisinfrastruktur und das Lastmanagement zu überwinden. Parallel dazu wird derzeit mit allen relevanten Stakeholdern im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2025 ein gemeinsamer Leitfaden für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden erarbeitet. Dieser Leitfaden soll Eigentümerinnen und Eigentümern die konkret notwendigen Schritte bei der Analyse, Planung, Installation und beim Betrieb von Ladeinfrastruktur aufzeigen und Vorschläge zur Kostenverteilung und transparenten Verrechnung machen.

Der Bericht zur Erfüllung des Postulates 20.4627, "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen", wird auch das Recht auf Laden thematisieren. Dabei sollen auch allfällige rechtliche Anpassungen des Miet- und Stockwerkeigentümerrechts und deren Auswirkungen eingehend geprüft werden.