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22.7404 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Recht, in einem Drittstaat um Schutz ersuchen zu können, ist ein Grundrecht, das aus dem Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten erwächst. Heute kooperiert Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, in grossem Umfang mit Nachbarstaaten wie Libyen mit dem Ziel, Flüchtlingsboote vor dem Erreichen europäischer Gewässer abzufangen.

Es ist nicht mehr möglich, ein Botschaftsgesuch einzureichen - welche Optionen bleiben einem Menschen aus dem Sudan oder aus Mali, der um diesen Sachverhalt weiss, um in der Schweiz auf legalem Weg ein Asylgesuch einzureichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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