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22.7436 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bundesrätin Sommaruga hat am WEF ein Solidaritätsabkommen mit Deutschland in Bezug auf die Energieversorgung angekündigt.

1. Was wird dieses Abkommen konkret beinhalten?

2. Wird das Abkommen rechtsverbindlich sein?

Stellungnahme des Bundesrates

Das geplante Abkommen mit Deutschland orientiert sich an der EU-Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und den Solidaritätsabkommen, welche Deutschland auf der Grundlage dieser Verordnung mit Dänemark und Österreich bereits abgeschlossen hat. Solche Abkommen regeln das Verhalten im Falle einer Gasnotlage. Sie zielen darauf ab, dass sich die beiden Vertragsparteien im Notfall mit Solidaritätsmassnahmen unterstützen. Namentlich ist vorgesehen: Auf Ersuchen hin wird die Gasversorgung beidseits auf die geschützten Kundinnen und Kunden (vor allem Haushalte) reduziert und die vom Notfall betroffene Vertragspartei von den Gasversorgungsunternehmen der anderen Vertragspartei mit Gaslieferungen unterstützt. Ein solches Solidaritätsabkommen wäre rechtsverbindlich.