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22.7545 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss KVG muss das BAG die Medikamentenpreise festlegen, die von den Krankenkassen vergütet werden. Mit der Vernehmlassung vom 3. Juni 2022 zur KVV/KLV-Revision will der Bundesrat für massiv mehr Fälle als heute diese Aufgabe an die Krankenkassen und Pharmaindustrie abtreten.

- Warum gibt das BAG seine Verantwortung für die Preisfestsetzung ab?

- Was bedeutet dies für den Zugang der Patient/innen zu neuen und innovativen Medikamenten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht keineswegs vor, die Verantwortung der Preisfestsetzung abzugeben. Im Gegenteil: Die Preise werden bei der Einzelfallvergütung ausserhalb der Spezialitätenliste (SL) wie bereits heute zwischen der Zulassungsinhaberin und dem Versicherer festgelegt. Die Vernehmlassungsvorlage sieht hier keine Systemänderung vor. Die Preisfestsetzung soll jedoch gegenüber früher detaillierter geregelt werden, etwa durch fixe Preisabschläge in Abhängigkeit des Nutzens. Damit wird der Spielraum bei der Preisfestsetzung für die Zulassungsinhaberinnen und die Versicherer kleiner. Dies führt in erster Linie zu einer Verbesserung der Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten und dank der administrativen Entlastung zu einer Beschleunigung der Vergütung. Gleichzeitig soll dadurch aber auch der Anreiz für die Anmeldung eines Arzneimittels oder einer Indikation auf die SL erhöht werden, was zu einer schnelleren regulären Vergütung von neuen und innovativen Arzneimitteln führen soll.