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22.7548 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Viele Lieferanten und Bauunternehmen haben in ihren Verträgen Konventionalstrafen zugestimmt. Durch Lieferprobleme infolge der Corona- und Ukrainekrise kommen viele Unternehmen unverschuldet in die Situation, dass sie ihre Aufträge nicht termingerecht abschliessen können.

Ist der Bundesrat bereit, bei eindeutig unverschuldeten Fällen auf die Einforderung der Konventionalstrafe zu verzichten respektive eine entsprechende Empfehlung an bundesnahe Betriebe (z.B. SBB) und Kantone abzugeben?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vereinigung der öffentlichen Bauherren KBOB hat mit Unterstützung der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren IPB und zusammen mit der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB bereits Ende März 2020 Empfehlungen an die Auftraggeberinnen abgegeben, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schweizerische Volkswirtschaft zu mildern. Darin rufen die Organisationen dazu auf, die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und ihren Vertragspartnern in einer verantwortungsvollen, pragmatischen, verständnisvollen, flexiblen und möglichst unkomplizierten Weise fortzusetzen und den gegenseitigen Bedürfnissen mit Augenmass zu begegnen. Das auch bei Vorhaben, welche nachweislich von erheblichen Lieferverzögerungen bei der Vertragserfüllung betroffen sind. KBOB, BKB und IPB empfehlen den öffentlichen Auftraggeberinnen unter anderem, bei Schwierigkeiten der Lieferanten bzw. Leistungserbringer Augenmass walten zu lassen und zielorientierte wie schadenmindernde Massnahmen zu ergreifen. Namentlich sollen nicht sogleich die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Strafen eingefordert werden. Im März 2022 haben KBOB, IPB und die Dachorganisation der Bauwirtschaft Bauenschweiz wegen des Krieges in der Ukraine und seiner Auswirkungen einen gemeinsamen Aufruf an ihre Mitglieder erlassen. Angesichts von Materiallieferengpässen sowie Preisanstiegen rufen sie ihre Mitglieder auf, die Zusammenarbeit in gegenseitiger Fairness unkompliziert und mit Augenmass fortzusetzen. Die Vertragsparteien seien in dieser Situation gehalten, faire und wirtschaftliche Lösungen zu suchen. Der Bundesrat begrüsst die abgegebenen Empfehlungen und den Aufruf. Er unterstützt die aufgezeigte Vorgehensweise und ihre Anwendung durch alle beteiligten Parteien, mithin auch die bundesnahen Betriebe und die Kantone.

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