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22.7587 · Fragestunde. Frage · 2022-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 5 GSchG kann der Bundesrat, sofern es Notlagen erfordern, Ausnahmen vorsehen, z.B. eine Reduktion der Restwassermengen. Das Potential beträgt 1.4 TWh (rund 0.6 TWh Winterstrom). Diese Mehrproduktion könnte am Markt bewertet und nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen den Endkunden via Swissgrid zurückerstattet werden. Bei einem Preis von CHF 1000.00 / TWh immerhin rund 600 Millionen.

Wie beurteilt der Bundesrat das Potential und ist er bereit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das UVEK prüft bereits Massnahmen im Sinne des Fragestellers in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Verbänden. Das UVEK vertieft die Umsetzungsfragen zurzeit mit den betroffenen Kreisen. Diese Arbeiten werden mit hoher Priorität weitergeführt.