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22.7638 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Dank geeichten und überprüften Zapfventilen kann man an einer Tankstelle sicher sein, dass man die Menge kauft, die angezeigt wird. Bei Stromzählern an öffentlichen eLadestationen ist dies offenbar nicht der Fall.

Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht betrogen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Aktuell unterstehen Stromzähler in öffentlichen Ladestationen nicht der "Verordnung des EJPD über die Messmittel für elektrische Energie und Leistung". In der Verordnung sind Kurzzeitkundinnen und -kunden, wie sie typischerweise E- Autofahrerinnen und -fahrer darstellen, explizit ausgenommen. Aus diesem Grund müssen die Zähler an Ladestationen oder auch Elektrizitätsanschlüsse auf Campingplätzen auch nicht periodisch geeicht werden. Das Eidgenössische Institut für Metrologie Metas revidiert gegenwärtig die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Die Revision zielt darauf ab, Anforderungen an diese Zähler und an ein Verfahren für die Prüfung ihrer Messbeständigkeit festzulegen.