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22.7701 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich einen der höchsten kalkulatorischen Zinssätze für das im Stromnetz gebundene Kapital (WACC Weighted Average Cost of Capital).

- Ist der Bundesrat bzw. das UVEK bereit, von der Verordnungskompetenz gemäss Artikel 13 Absatz 3bis StromVV Gebrauch zu machen und den WACC zu senken?

- Wie hoch schätzt er das Potenzial, mit dieser Massnahme Strom-Endkunden finanziell entlasten zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Der kalkulatorische Zinssatz für das im Stromnetz gebundene Kapital bzw. der WACC (Weighted Average Cost of Capital) steht in keinem Zusammenhang mit den heutigen hohen Energiekosten. Das Netz ist davon nicht betroffen. Für das Jahr 2023 beträgt der WACC 3,83 Prozent. Der Bundesrat hat sich am 30. März 2022 im Zusammenhang mit der Änderung der Stromversorgungsverordnung mit der Frage einer Senkung des Kapitalkostensatzes für die Stromnetzbetreiber befasst und darauf verzichtet, jetzt eine Anpassung der WACC-Berechnungsmethode vorzunehmen. Für die Netzsicherheit und um die Versorgungssicherheit garantieren zu können, müssen in den nächsten Jahrzehnten viele Investitionen getätigt werden. Im momentan sehr unsicheren Marktumfeld ist für eine langfristige Investitionssicherheit die Stabilität bei der Festlegung des WACC von grösster Bedeutung. Sobald durch die Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien regulatorisch wieder genügend Sicherheit besteht, ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung der WACC-Methode zu prüfen.

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