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22.7769 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 3. August hat das BAG die stark geschwärzten Verträge mit den Covid-Impfstoffherstellern veröffentlicht, die in dieser Form nichts mehr aussagen. Offenbar hat der Bundesrat kein Interesse an einer richtigen, transparenten Kommunikation.

Es stellt sich also die Frage:

Sind dem Bundesrat die Interessen von ausländischen Grosskonzernen wichtiger als unsere Bundesverfassung und das Recht der Bevölkerung auf Transparenz und unverfälschte Information und wie begründet er diese Haltung?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Offenlegung der Verträge zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip.

Im Verfahren nach dem BGÖ sind namentlich die Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller zu wahren. Die Impfstoffhersteller haben im Rahmen dieses Verfahrens dargelegt, welche Vertragsbestimmungen Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse enthalten. Bei der Bewertung, was als Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis anzusehen ist, orientierte sich das BAG auch an der Publikationspraxis der EU, wobei nicht alle Schwärzungsbegehren der Impfstoffhersteller akzeptiert wurden. Den Gesuchstellern steht es frei, eine Überprüfung der teilweise geschwärzten Vertragsdokumente im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor dem EDÖB zu verlangen. Der EDÖB wird in diesem Verfahren anhand von detaillierten Begründungen beurteilen, ob die vorgenommenen Schwärzungen korrekterweise vorgenommen wurden und eine entsprechende Empfehlung abgeben.