22.7819 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Auf Frage 22.7687 sagt der Bundesrat, der NDB führe keine Statistik über die Auffindbarkeit von Personen bestimmter Berufsgruppen. Die Bundesversammlung ist aber die gesetzgebende Instanz, keine beliebige Berufsgruppe.
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Bundesversammlung Anrecht auf statistische Auskunft über die Auffindbarkeit der eigenen Mitglieder in sicherheitsrelevanten Datenbanken des NDB hat?
2. Ist er bereit, dem NDB den Auftrag zur statistischen Auskunft zu erteilen?