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22.7831 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Präsident Putin hat am 21. September die Teilmobilmachung der russischen Streitkräfte beschlossen.

- Wie unterstützt der Bundesrat russische Kriegsdienstverweigerer?

- Ist er bereit, dazu kurzfristig und temporär das Botschaftsasyl wieder einzuführen?

- Setzt er sich im Schengen-Raum für eine solidarische Lösung zur Unterstützung von russischen Regimekritiker*innen ein?

Stellungnahme des Bundesrates

Personen, die im Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind, können nach schweizerischem Recht bei einer Schweizer Vertretung mit konsularischen Dienstleistungen ein Visum aus humanitären Gründen beantragen. Die Botschaft in Moskau ist offen und allfällige Gesuche von russischen Staatsangehörigen werden bearbeitet. Die Beantragung eines humanitären Visums ist ein schlankeres und weniger bürokratisches Verfahren als das ehemalige Botschaftsasylverfahren. Gefährdeten Personen kann dadurch rasch Schutz gewährt werden. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Botschaftsasyl wiedereinzuführen. Bei der individuellen Prüfung von Asylgesuchen russischer Staatsangehöriger trägt das SEM der aktuellen Situation in Russland Rechnung. Kommt das SEM zum Schluss, dass eine Person in ihrem Heimatstaat eine individuelle Verfolgung aus flüchtlingsrechtlich relevanten Gründen zu befürchten hat, wird ihr Asyl gewährt. Erfüllt eine Person die Flüchtlingseigenschaft nicht, wird geprüft, ob Wegweisungsvollzugshindernisse bestehen. Erweist sich der Vollzug der Wegweisung im Einzelfall als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich, wird die Person in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit wurde eine solidarische Lösung zur Unterstützung von russischen Regimekritikern und Regimekritikerinnen nicht vertieft. Die europäische Koordination im Bereich des vorübergehenden Schutzes gilt nur für Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Russische Staatsangehörige, die vor dem Regime in Moskau fliehen, können jedoch im Rahmen der regulären Asylverfahren Schutz im Schengen-Raum beantragen.

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