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22.7947 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 22.3738 hält der Bundesrat fest, dass das schweizerische Verbandsbeschwerderecht nicht auf Fahrzeugzulassungen der Europäischen Eisenbahnagentur Anwendung findet. Trotzdem sei im Ergebnis ein gleichwertiger Rechtsschutz sichergestellt.

Wie und durch wen wird überprüft, ob nach den EU-Normen gebaute Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs das Recht auf Autonomie von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 Abs. 2 BV) gewährleisten (vgl. BGer 2C_26/2019, E. 13.3)?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Übernahme von Bahnpaketen wird die Kompatibilität mit den übrigen geltenden Vorschriften sichergestellt, so auch im Bereich der autonomen Benutzung. Wo dies mit einer "eins-zu-eins-Übernahme" nicht möglich ist, behält sich die Schweiz Ausnahmen vor. Sie notifiziert bei der EU nationale technische Vorschriften (NNTV) in Ergänzung oder Abweichung zu den europäisch harmonisierten technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI). Das Bundesamt für Verkehr wendet bei der Notifizierung das geltende Recht an und beachtet überdies die einschlägigen Gerichtsentscheide. Die TSI und NNTV bilden die Prüfungsgrundlage in den Zulassungsverfahren des interoperablen Bereichs des Eisenbahnsystems. Fahrzeuge mit einer Zulassung der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), welche auch in der Schweiz verkehren sollen, müssen nebst den europäischen Vorschriften (TSI) auch die notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV) der Schweiz erfüllen. Der Nachweis muss durch den Gesuchsteller entweder im Verfahren der Fahrzeugzulassung der ERA für den Einsatz in Europa inklusiv Schweiz erbracht werden oder nachträglich bei bestehender ERA-Zulassung und Erweiterung des Einsatzgebietes für die Schweiz. Die ERA bindet bei der Fahrzeugzulassung die nationalen Sicherheitsbehörden der Länder ein. Diese prüfen im Rahmen des Verfahrens die Einhaltung ihrer NNTV. Für den Fall einer Fahrzeugzulassung für die Schweiz prüft das Bundesamt für Verkehr die Einhaltung der Schweizer NNTV.