22.7973 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Allgemeinverfügung vom 11. März 2022 hat der Bundesrat festgelegt, welche Personen den Schutzstatus S erhalten. Dabei ist der Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24. Februar 2022 zentral.
- Hat der Bundesrat Kenntnis, wie viele Personen den Schutzstatus S erhalten haben, obwohl sie bereits vorher ausserhalb der Ukraine wohnhaft waren?
- Wie stellt er sicher, dass hier keine Missbräuche geschehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Personen, die am 24. Februar 2022 ihren Lebensmittelpunkt nicht in der Ukraine hatten, erhalten keinen vorübergehenden Schutz in der Schweiz. In Einzelfällen wird der Lebensmittelpunkt in der Ukraine auch dann bejaht, wenn ukrainische Staatsangehörige am 24. Februar 2022 im Ausland gewohnt haben (etwa bei Internatsschülern, deren Kernfamilie in der Ukraine lebt). Das SEM überprüft den letzten Wohnsitz im Rahmen einer schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Befragung sowie gestützt auf die eingereichten Beweismittel. Bei der Prüfung ist das SEM auf die Mitwirkung der gesuchstellenden Person angewiesen. Sollte das SEM nachträglich Kenntnis davon erhalten, dass sich der Lebensmittelpunkt einer Person am 24. Februar 2022 ausserhalb der Ukraine befunden hat, prüft es den Widerruf des Schutzstatus.