23.1037 · Anfrage · 2023-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES) hat kürzlich verlauten lassen, sie wolle ein Tribunal einrichten, um den ausländischen IS-Kämpfern, die in ihren Gefängnissen sitzen, den Prozess zu machen.
Die internationale Gemeinschaft hat es in den vergangenen vier Jahren nicht geschafft, die AANES bei der Einrichtung eines Sondertribunals zu unterstützen.
- Wie stellt sich der Bundesrat dazu?
- Hat er in Anbetracht dessen, dass auch Schweizer Bürger immer noch festgehalten werden, die Möglichkeit erwogen, die AANES bei der Führung dieser Prozesse zu unterstützen?
- Wenn nicht, erwägt er, diese Schweizer Bürger heimzuholen?
Stellungnahme des Bundesrates
Ihrer Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 entsprechend setzt sich die Schweiz aktiv für die Bekämpfung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ein. Der Kampf gegen die Straflosigkeit ist ein wichtiges Instrument für die nachhaltige Beilegung von Konflikten und somit für Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit.
Die strafrechtliche Verfolgung von terroristisch motivierten Reisenden kann durch verschiedene Gerichtsbarkeiten erfolgen. Grundsätzlich ist eine Strafverfolgung durch den Tatortstaat, durch einen Drittstaat oder durch eine regionale oder internationale Institution möglich. Hinsichtlich terroristisch motivierter Reisenden hat der Bundesrat am 8. März 2019 entschieden, die Strafverfolgung und den Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards anzustreben. Für diese strafrechtliche Verfolgung müssen die zentralen Grundsätze des internationalen Rechts und der Rechtstaatlichkeit beachtet werden.
Bei der sogenannten «autonomen Verwaltung in Nordostsyrien», die diese Mitteilung herausgegeben hat, handelt es sich um ein nicht-staatliches Organ, mit dem die Schweiz über keine Grundlagen für die Rechtshilfe verfügt.
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 8. März 2019 führen die Schweizer Behörden erwachsene terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Pass nicht aktiv zurück. Die Rückführung von minderjährigen Schweizer Staatsangehörigen wird von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des Kindeswohls geprüft. Die lokalen Behörden verlangen für die Rückführung von Minderjährigen das Einverständnis der Mutter. Die Schweiz führte im Jahr 2021 zwei minderjährige Kinder aus Syrien zurück.