Lexipedia

23.3003 · Motion · 2023-01-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) so anzupassen, dass in Zukunft auch an niederschwellige Angebote wie zum Beispiel Offenen Sporthallen J+S-Beiträge ausbezahlt werden können. Dazu stellt der Bundesrat die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung.

Eine Minderheit der Kommission (Gafner, Haab, Huber, Umbricht Pieren, Keller Peter, Gutjahr, Herzog Verena) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Der Bundesrat schreibt in seiner Medienmitteilung vom 12.10.2022 "Sport- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln", dass die Schweiz mit J+S über ein vorbildliches Förderinstrument verfüge, das allen Kindern und Jugendlichen offensteht. Diese Aussage stimmt nur bedingt. Denn um von den J+S-Geldern und deren Wirkung zu profitieren, müssen die Kinder und Jugendlichen Mitglied eines Sportvereins sein. Der Bundesrat führt weiter aus, dass es entscheidend sei, dass ein niederschwelliges Sport- und Bewegungsförderangebot zur Verfügung stehe und dies bedinge eine permanente Weiterentwicklung von Jugend und Sport (J+S).

Schweizweit bestehen heute alleine über 250 Projekte in Offenen Sporthallen, wo Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 2 und 18 Jahren jeweils an Wochenenden einer sportlichen Aktivität nachgehen können (z. B. MidnightSports). Diese Angebote finden vor allem im Winterhalbjahr statt. Nur schon die Stiftung IdéeSport als schweizweit grösste Anbieterin von Offenen Sporthallen verzeichnet jährlich über 140'000 Teilnahmen von Kindern und Jugendlichen. Dank diesen niederschwelligen Angeboten können viele Kinder und Jugendliche am Wochenende nicht nur einer sinnvollen Freizeittätigkeit nachgehen, sondern sie werden auch in ihrer Entwicklung und Entfaltung unterstützt und es wird ihnen ermöglicht, Sport gesamtheitlich zu erleben. Auch im Interesse der Gesundheitsförderung werden an Wochenenden Kinder und Jugendliche erreicht, die nicht bereits ein Angebot der Jugend- und Sportvereine nutzen oder ein solches sportliches Angebot nutzen können.

Nach dem geltenden Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung und der entsprechenden Verordnung (SpoFöV) haben die Organisatoren dieser oder ähnlicher Angebote heute kein Anrecht auf J+S-Beiträge. An niederschwelligen Projekten besteht aber zweifelsohne ein öffentliches Interesse im Sinne der Sportförderungsverordnung. Die finanzielle Unterstützung dieser Programme aus anderen Quellen ist ungenügend und verursacht Jahr für Jahr grosse Planungsunsicherheiten. Die verschiedenen für die Projekte verantwortlichen Organisationen tragen zudem auch selbst erheblich zur Finanzierung ihrer Projekte bei. Es ist nun gerechtfertigt, dass das Sportförderungsgesetz und die Sportföderungsverordnung so angepasst werden, dass an diese Angebote auch J+S-Beiträge ausbezahlt werden können. Die Kinder und Jugendlichen haben während der Coronapandemie enorm gelitten. Die psychische Gesundheit dieser Altersgruppe ist zum Teil in einem besorgniserregenden Zustand. Jugend- und Sportangebote für Organisatoren ohne J+S-Anerkennung haben in diesem Zusammenhang auch einen grossen präventiven Charakter. Diese Angebote sind allemal günstiger als irgendwelche Therapien.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Anliegen der Motion wichtig und daher unterstützungswürdig ist. Im Falle einer Annahme der Motion durch das Parlament wird die Finanzierung dieses neuen Angebotes durch bestehende Mittel wahrgenommen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

"Jugend und Sport"-Beiträge auch für niederschwellige Angebote in offenen Sporthallen | Lexipedia | Lexipedia