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23.305 · Standesinitiative · 2023-03-15

Finanzdepartement

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden durch seinen Grossen Rat folgende Standesinitiative ein:

Der Kanton Graubünden fordert eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung.

Begründung

Das heutige Steuersystem knüpft bei der Veranlagung von Privatpersonen unter anderem beim Zivilstand an. Dieses Vorgehen steht zunehmend im Widerspruch zur gesellschaftlichen Wirklichkeit. War die Eheschliessung früher der Normalfall, ist sie es heute nicht mehr in jedem Fall. Beispielsweise werden Ehen häufiger geschieden oder es kommt vermehrt zu "Patchwork-Familien". Offene und liberale Gesellschaften, die den Menschen die Wahl ihrer Lebensform überlässt, sollten nicht eine der Lebensformen bevorzugen.

Als Alternative zum heutigen System bietet sich die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung an. Die Individualbesteuerung trägt den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung und schafft Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen. Weiter lassen sich mit der Individualbesteuerung diverse bestehende Probleme lösen, z.B. steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren oder steuerliche Einordnung von Alleinerziehenden.

Die Situation auf Bundesebene zu diesem Thema ist offen, wobei die Kantone unmittelbar von den Auswirkungen betroffen sind. Es ist deshalb sinnvoll, dass die Kantone (über die Finanzdirektorenkonferenz hinaus) Einfluss nehmen.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 14.03.2024

Keine Folge gegeben

Debatte im Nationalrat, 25.09.2024

Keine Folge gegeben