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23.3063 · Motion · 2023-03-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstens die diplomatisch korrekt formulierten Massnahmen einzuleiten, die darin resultieren, dass die wesentlichen Resultate der Untersuchungen über die Explosionen der Nord-Stream-Pipelines in klar verständlicher Weise veröffentlicht werden. Die schweizerische Delegation der UNO-Generalversammlung soll dazu auch die entsprechenden Instruktionen erhalten.

Begründung

Am 9. Juni 2022 hat die UNO-Generalversammlung die Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Der Einsitz als nichtständiges Mitglied in den Jahren 2023/2024 setzt das Schweizer Engagement für Frieden und Sicherheit innerhalb der UNO und in der Welt fort. Laut Bundesverfassung engagiert sich die Schweiz für eine "gerechte und friedliche internationale Ordnung". Dies ist auch das Ziel des UNO-Sicherheitsrats.

In der Presse konnte man verschiedene Spekulationen über die Untersuchung der Nord-Stream Gaspipelines lesen. Mittelweilen sind aber die Resultate dieser Untersuchungen vorhanden.

Als Mitglied der UNO-Generalversammlung hat die Schweiz die Möglichkeit, sich hier für ihr Engagement einzusetzen und ergo fordern, dass die UNO die Resultate des Untersuchungsberichtes offenlegt und damit falsche Anschuldigungen jeglicher Art aus dem Weg schafft. Das ist ein wesentlicher Faktor für die Aufrechterhaltung einer friedlichen internationalen Ordnung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat sich im Rahmen des UNO-Sicherheitsrates dahingehend geäussert, dass jeglicher Sabotageakt gegen kritische Infrastruktur und Energie-Infrastruktur verurteilt wird. Auch wurde die Wichtigkeit der Aufklärung und von raschen Verfahren unterstrichen. Die dänischen, deutschen und schwedischen Behörden haben nationale Verfahren eröffnet, die noch in Gang sind. Am 21. Februar 2023 haben diese Länder den UNO-Sicherheitsrat per Brief über den Stand der Untersuchungen informiert. Die Veröffentlichung der Ergebnisse obliegt den jeweiligen Ländern gemäss den dort geltenden Rechtsvorschriften.

Ein von Russland und China eingebrachter Resolutionsentwurf, welcher eine Untersuchung unter der Schirmherrschaft des UNO-Generalsekretärs forderte, verfehlte das notwendige Mehr von 9 Stimmen im Sicherheitsrat (3 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen). Auch die Schweiz hat sich enthalten, da aus Gründen der Effizienz und der Subsidiarität erst die Resultate der laufenden nationalen Untersuchungen abgewartet werden sollen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.